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Schwaben
23.03.2017

Streit um leer stehende Asylunterkünfte

In Asylunterkünften ist zum Teil viel Platz.
Foto: Alexander Kaya (Symbolfoto)

Die schwäbischen Landkreise wollen Flüchtlingswohnungen untervermieten. Doch der Freistaat lässt sie nicht. Obwohl auf diese Weise Steuergelder gespart werden könnten.

Zwischen den schwäbischen Landkreisen und dem Freistaat gibt es Ärger um leer stehende Asylunterkünfte. Die Kreise würden die freien Wohnräume gerne untervermieten. Doch der Freistaat genehmigt das nicht.

Wenn wir die Zeit um eineinhalb Jahre zurückdrehen, sehen wir ein Land im Ausnahmezustand. Täglich kamen tausende Flüchtlinge. Das brachte die Bürokratie in ernste Schwierigkeiten. Die Registrierung brach zusammen. Die Asylbewerber hatten keine Bleibe. In dieser Notsituation hatte der Freistaat über seine Liegenschaftsverwaltung Immobilien Freistaat Bayern (IMBY) den Landkreisen erlaubt, in staatlichem Auftrag Häuser und Wohnungen anzumieten. Die Idee dahinter war: Die Landkreise haben den besseren Überblick, wo es geeignete Objekte gibt. Und es musste ja möglichst schnell gehen. Die Landratsämter haben seinerzeit ganze Arbeit geleistet und in kurzer Zeit große Kapazitäten aufgebaut.

Heute ist die Situation eine ganz andere. Der Zustrom an Flüchtlingen hat stark nachgelassen. In den Unterkünften ist zum Teil viel Platz. Nach Auskunft der Bezirksregierung verfügt Schwaben derzeit über eine Gesamtkapazität von 25.524 Plätzen für Flüchtlinge. Beinhaltet sind in dieser Zahl die Gemeinschaftsunterkünfte, die dezentralen Unterkünfte und die zentrale Erstaufnahmeeinrichtung in Donauwörth. Belegt sind 15.239 Plätze, berichtet Pressesprecher Karl-Heinz Meyer. Das ist eine Belegungsquote von knapp 60 Prozent.

Diesen Leerstand wollen die zehn Landräte in Schwaben jetzt nutzen, um die Wohnungen unterzuvermieten. Das haben sie einstimmig bei ihrer letzten Arbeitstagung beschlossen. Der Beschluss ist deutlich formuliert: „Der Bezirksverband Schwaben im Bayerischen Landkreistag fordert den Freistaat Bayern dringlich auf, für die Landräte möglichst umgehend die Voraussetzungen zum Abschluss von Untermietverträgen für dezentrale Asylunterkünfte zu schaffen…“

Leer stehende Asylunterkünfte kosten sinnlos Geld

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Der Vorschlag kam vom Unterallgäuer Landrat Hans-Joachim Weirather (Freie Wähler). Zwei Hauptargumente führen die schwäbischen Landräte ins Feld: Die leer stehenden Unterkünfte kosten sinnlos Geld, letztlich Geld der Steuerzahler. Und auf der anderen Seite herrscht Mangel an günstigen Wohnungen. „Beides ist vor Ort schwierig zu vermitteln“, sagt der Günzburger Landrat Hubert Hafner (CSU), der Vorsitzende der Landräte in Schwaben. Zudem hängen die Kreisverwaltungen oft in langfristigen Mietverträgen mit Laufzeiten von mehreren Jahren fest.

Den Kreischefs schwebt vor, die freien Unterkünfte an sozial Schwächere oder anerkannte Asylbewerber zu vermieten. So könnte auch das Problem der sogenannten „Fehlbeleger“ vermindert werden. Anerkannte Asylbewerber müssen eigentlich aus den Gemeinschaftsunterkünften ausziehen. Sie finden aber oft trotz Job keine Wohnung. Dann gelten sie als Obdachlose, um deren Unterbringung sich wiederum die jeweilige Kommune kümmern muss. „Das Ganze hat eine gewisse Dramatik“, sagt Landrat Weirather. Und: „Es geht uns bei dem Vorschlag nicht um Eigennutz. Die Landkreise haben finanziell davon nichts.“

Die Regierung von Schwaben habe bereits signalisiert, dass sie sich eine Untervermietung vorstellen könne, so Hubert Hafner. Die Landräte seien sich einig: Das wäre sehr sinnvoll.

Der Freistaat Bayern hat rechtliche Bedenken

Der Freistaat lässt sie aber nicht. Die Immobilien Freistaat Bayern hat rechtliche Bedenken angemeldet, vor allem haushaltsrechtliche. Sie argumentiert streng formal: Der Freistaat bezahlt nur für die Unterbringung von Flüchtlingen. Durch eine Untervermietung ändere sich der Zweck des Mietvertrags. Die damals von der IMBY ausgestellte Vollmacht für die Landkreise, Unterkünfte anzumieten beziehe sich nicht auf Untervermietungen. Hintergrund: Das Bereitstellen von Wohnraum gehört eigentlich nicht zur Aufgabe von Landkreisen. Im Haushalt gibt es nicht einmal eine Position „Einnahmen aus Vermietungen“. Wie sollte also das Geld verbucht werden?

Mag diese Argumentation auch formal korrekt sein – wirtschaftlich betrachtet halten die Landräte sie für falsch. Hubert Hafner hat deshalb einen Brief mit der Bitte um Klärung an die zuständigen Stellen, das Sozialministerium und das Finanzministerium geschrieben. „Bei diesem Thema geben wir nicht nach“, sagt Hafner. Und Landrat Weirather kritisiert, dass eine bürokratische Haltung „vernünftige Lösungen verhindert“.

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Im Finanzministerium gibt man sich bei diesem Thema momentan eher defensiv, aber nicht ablehnend: „Wir prüfen das seriös und wollen gemeinsam mit den anderen Ministerien eine vernünftige Lösung finden“, sagt Pressesprecherin Carolin Mayr.

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Die Diskussion ist geschlossen.

23.03.2017

Da steht sich die Bürokratie mal wieder im Weg und man sieht, Politiker sind unfähig wirtschaftlich zu handeln. Sie verschleudern ja nicht ihr Geld, sondern daß der Steuerzahler.