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Allerheiligen
28.10.2014

Tanzverbot in Bayern gilt auch für Halloween-Partys

Das Tanzverbot in Bayern gilt auch an Halloween.
Foto: Kaya/Symbolbild

Das Tanzverbot in Bayern betrifft auch Halloween-Partys. Ein Trost: Auch dieses Jahr dürfen Nachtschwärmer wieder zwei Stunden länger feiern an Allerheiligen.

Tanzverbot in Bayern gibt es mehr oder weniger regelmäßig. Neben Allerheiligen gelten auch Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, der Volkstrauertag, Buß- und Bettag und der Totensonntag als .

Das Tanzverbot an Allerheiligen an diesem Samstag bedeutet, dass die Musik leise und ernst sein muss. Fröhliche Partys sind verboten. Und das passt nur schwerlich zusammen mit dem Abend zuvor: Am Freitag ist Halloween - und genau das wird in vielen Clubs und Diskotheken gefeiert.

Immerhin darf in Bayerns Diskos dieses Jahr zum zweiten Mal etwas länger Party sein. Im Sommer 2013 hatte der Bayerische Landtag nach längerem Hin und Her beschlossen, dass das Tanzverbot an Allerheiligen erst um 2 Uhr morgens in Kraft tritt. Bis dahin musste schon um Mitternacht Schluss sein mit Party, Tanz und Musik.

Nachtschwärmer können dieses Wochenende also zumindest zwei Stunden lang in den Feiertag hineinfeiern.

Tanzverbot an Allerheiligen: Geöffnet darf trotzdem sein

Tanzverbot bedeutet zudem nicht, dass die Clubs und Diskotheken auch um 2 Uhr schließen müssten. Die Lokale können durchaus länger geöffnet bleiben. Die Betreiber und ihr Personal müssen aber sicherstellen, dass nicht getanzt wird und dass die Musik nicht zu laut und zu fröhlich ist. Anderenfalls könnte es bei einer Kontrolle durch Polizei oder Ordnungsämter Ärger geben.

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Tatsächlich wird auch dieses Jahr wieder die Polizei in Augsburg und anderen Städten unterwegs sein und auf mögliche Beschwerden reagieren, sollte das Tanzverbot an Allerheiligen nicht eingehalten werden.

Am Hochfest Allerheiligen wird traditionell aller Heiligen der Kirche gedacht, auch derer, die sich keinen großen Namen gemacht haben. Begangen wird der Tag in der westlichen Kirche am 1. November, in der östlichen Kirche am ersten Sonntag nach Pfingsten. Ein Feiertag ist Allerheiligen in Bundesländern mit überwiegend katholischer Bevölkerung. AZ, lby

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