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Prozess
15.12.2009

Urteil im Prozess um zersägte Leiche

Heike S.

Im Prozess um die zersägte Leiche von Westerringen hat das Landgericht Augsburg das Urteil gefällt. Die Ehefrau des Opfers muss wegen Mordes lebenslang in Haft. In einem Punkt jedoch folgte das Gericht dem Antrag des Staatsanwalts nicht.

Heike S. ist wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die 8. Strafkammer am Landgericht Augsburg befand die 35-jährige aus Westerringen (Landkreis Augsburg) für schuldig, ihren Ehemann Thomas im Schlaf ermordet zu haben.

Staatsanwalt Dr. Lars Baumann hatte in der vergangenen Woche dafür plädiert, Heike S. wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilen. Er sah zudem eine "besondere Schwere der Schuld", dieser Auffassung schloss sich das Gericht jedoch nicht an. Damit kann nach 15 Jahren eine Prüfung auf Haftentlassung erfolgen.

Verteidiger Andreas Schwarzer (München) hatte hingegen auf Totschlag im Affekt plädiert und hielt eine Haft von sieben Jahren für angemessen.

Heike S. hatte zugegeben, ihren 46-jährigen Mann im Januar erschlagen und ihm die Beine abgesägt zu haben, um die Leiche leichter transportieren zu können. Sie habe den Hundeführer im Affekt getötet, versicherte die junge Frau vor Gericht. (AZ/lb)

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