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Prozess
22.12.2014

Urteil in München: Millionenbetrüger muss ins Gefängnis

Vor dem Landgericht München wurde ein Betrüger zu knapp vier Jahren Haft verurteilt. Symbolbild
Foto: dpa

Er hat einen zweistelligen Millionenschaden angerichtet: Ein Betrüger wurde am Münchner Landgericht verurteilt. Der 55-Jährige arbeitete für eine Firma in Dubai.

Wegen Kapitalanlagebetrugs mit zweistelligem Millionenschaden ist ein Angeklagter am Montag vom Münchner Landgericht zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Der gelernte Steuerprüfer war Verwalter und Buchhalter einer Firma für "profitorientiertes Finanzmanagement" in Dubai. Er war laut Urteil an der Schädigung von 4839 Geldgebern beteiligt, die 2009 und 2010 gut 56 Millionen Euro in das Betrugsunternehmen investiert hatten.

Dem 55-Jährigen kam zugute, dass er nicht der Erfinder des nach dem Schneeballsystem funktionierenden Modells war. Entwickelt wurde es vom Schwager des Angeklagten, den dieselbe Strafkammer bereits früher mit acht Jahren Freiheitsentzug bestraft hat. Ein Gericht in Dubai hatte ihn in Abwesenheit zu 73 Jahren Gefängnis verurteilt, ebenso seine Frau. Die Schwester des Angeklagten hatte sich im Gegensatz zu ihrem Mann der Verhaftung in dem Emirat nicht entziehen können.

Richter: Man fühle sich an den Rattenfänger von Hameln erinnert

Die Scheinfirma warb im Internet für ein "hundertprozentig sicheres" Anlagemodell. Staatsanleihen, Immobiliengeschäfte sowie Gold und Diamantenhandel brächten enorme Gewinne, an denen die Geldgeber je nach Dauer der Anlage mit bis zu 80 Prozent beteiligt würden. Das Unternehmen verpflichtete sich zur Zahlung einer Mindesjahresrendite von 36 Prozent. Bei der "Heerschar" von Investoren fühle man sich an den Rattenfänger von Hameln erinnert, sagte der Vorsitzende Richter. 

Tatsächlich floss das Geld zum größten Teil an den Firmengründer. Der Angeklagte bezog direkt knapp 540 000 Euro sowie über seine Frau und seine beiden Brüder weitere 360 000 Euro. Im Prozess stellte sich der 55-Jährige als Opfer seines Schwagers dar. "Ein Opfer waren Sie nicht", sagte der Vorsitzende. "Ein Opfer hat keine Entscheidungsfreiheit, die Sie zu jedem Zeitpunkt hatten." Der Angeklagte hat das Urteil angenommen. dpa/AZ

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