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Prozess
31.03.2017

Verletzter Terrorist flüchtete nach Deutschland

Einer der beiden Angeklagten wurde in einem Gefecht in Syrien verletzt und sitzt seither im Rollstuhl.
Foto: Kneffel, dpa

In München stehen zwei Asylbewerber vor Gericht, weil sie in Syrien einer Rebellengruppe angehörten

Zwei syrische Flüchtlinge stehen seit Donnerstag in München als mutmaßliche islamistische Kämpfer vor Gericht. Die beiden Angeklagten, die nach Angaben der Bundesanwaltschaft Anfang 2015 wohl über die Balkanroute nach Deutschland kamen, sollen zuvor im Bürgerkrieg in ihrer Heimat für die islamistische terroristische Vereinigung Ahrar al-Scham gekämpft haben. Sie müssen sich nun wegen Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vor dem Oberlandesgericht München verantworten.

Der Generalbundesanwalt wirft dem 22 Jahre alten Azad R. und dem 24 Jahre alten Kamel T.H.J. vor, von August 2013 bis April 2014 im Gebiet um Aleppo gegen andere Rebellen sowie syrisches Militär gekämpft zu haben. Beide hätten dort Zugang zu Waffen wie Maschinengewehren und Panzerfäusten gehabt. Der 24-Jährige leistete laut Bundesanwaltschaft Wachdienste, begleitete Truppentransporte, half bei der Versorgung der Kämpfer und betreute Verwundete. Der 22-Jährige wurde im April 2014 bei einem Gefecht schwer verletzt. Zur medizinischen Versorgung reiste er, begleitet von seinem Mitkämpfer, in die Türkei und im Juni 2015 weiter nach Deutschland. Er kam am Donnerstag im Rollstuhl in den Gerichtssaal, Rettungssanitäter waren vor Ort, ebenso drei Dolmetscher.

Die beiden Angeklagten hatten zuletzt in Bamberg gelebt. Sie wurden am 18. und 20. April 2016 festgenommen und sitzen seither in Untersuchungshaft. Der Jüngere schilderte am Donnerstag eine glückliche Kindheit und Jugend in der syrischen Hauptstadt Damaskus: Erste Liebe mit 13 oder 14, erste Experimente mit Zigaretten und Alkohol, ein bisschen Rebellion gegen den Vater. Kurz vor seinem 18. Geburtstag sei er in die Türkei geflüchtet, damit er während des beginnenden Bürgerkriegs in seiner Heimat nicht zum Militärdienst eingezogen würde. „Ich wollte eigentlich nicht meine Eltern, meine Freunde verlassen und mich zum Krieg begeben – das habe ich nie gewollt.“ Jahre später kämpfte er laut Anklage aufseiten der islamistischen Rebellen.

Ahrar al-Scham zählt zu den radikal-islamischen Rebellengruppen in dem blutigen Konflikt. Sie betreibt den Sturz des Regimes von Baschar al-Assad und will einen islamischen Gottesstaat errichten. (dpa)

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