Verwirrung um Prinz "Protz" und einen Reisepass
Eigentlich sollte Marcus Prinz von Anhalt wieder auf freiem Fuß sein. Doch offenbar muss er doch vorerst in der JVA Gablingen bleiben. Es geht wohl um einen Reisepass.
Eigentlich sollte der wegen Steuerhinterziehung angeklagte Marcus Prinz von Anhalt mittlerweile schon wieder auf freiem Fuß sein. Der Haftbefehl gegen den Bordellbesitzer war vom Oberlandesgericht München außer Vollzug gesetzt worden. Wie die Bild berichtet, muss der „Protz-Prinz“ dennoch vorerst in der JVA Gablingen bleiben.
Nach Angaben der Zeitung vermuten die Augsburger Richter, von Anhalt könnte sich mit einem dritten Reisepass ins Ausland absetzen. Er werde „rechtswidrig im bayerischen Gefängnis“ festgehalten, sagte der 49-jährige Prinz "Protz" gegenüber dem Blatt. Das Landgericht Augsburg will ab 17. Mai wieder gegen ihn verhandeln, nachdem der Bundesgerichtshof das erste Urteil aufgehoben hat. (AZ)beim OLG erfolgreich.
Marcus Prinz von Anhalt wegen Steuerhinterziehung verurteilt
Prinz von Anhalt war zu vier Jahren Gefängnis wegen Hinterziehung von mehr als 800 000 Euro verurteilt worden, weil er unzulässig seine Luxusautos von der Steuer abgesetzt haben soll. Der BGH monierte die Strafhöhe und verwies den Fall nach Augsburg zurück.
Geboren wurde Prinz von Anhalt unter dem Namen Marcus Eberhardt, seinen adelig klingenden Namen hatte er von Frederic Prinz von Anhalt gekauft. Im Sommer 2015 wurde er in Augsburg auch zu einer Geldstrafe von 60 000 Euro verurteilt, weil er in einem Brief aus dem Gefängnis einen Staatsanwalt verunglimpft hat. In zweiter Instanz wurde der 49-Jährige kürzlich aber vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen. dpa/AZ
"Prinz Protz" muss 60.000 Euro wegen Beleidigung nicht zahlen
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