Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Abnehmen: Vorsicht vor unseriösen Diätprogrammen

Abnehmen
13.01.2012

Vorsicht vor unseriösen Diätprogrammen

Die Verbraucherzentrale Bayern warnt vor unseriösen Diätprogrammen. "Ein gutes Abnehmprogramm kommt ohne Schlankheitspräparate und Nahrungsergänzungsmittel aus, wird ärztlich betreut und von qualifizierten Experten geleitet."

Anbieter von Diätprogrammen gibt es fast genauso viele wie Abnehmwillige. Die bayerische Verbraucherzentrale warnt jedoch vor unseriösen Diätprogrammen.

Qualifizierte Betreuung beim Abnehmen ist wichtig, aber sie sollte auch in einem angemessenen Preis-Leistungs-Verhältnis stehen. Allerdings sind der Umfang der Leistungen, der Aufbau des Programms und der damit zu erhoffende Erfolg nur selten im Voraus ersichtlich. Vollmundige Werbeaussagen und Garantie-Versprechen sind meist wenig verlässlich. Mit einer Checkliste der bayerischen Verbraucherzentrale , die als kostenloser Download zur Verfügung steht, kann sich jeder Diätbereite von der Qualität des Anbieters überzeugen.

Vorsicht bei Schlankheitspillen oder Medikamenten

Grundsätzlich gilt erhöhte Vorsicht bei Schlankheitspräparaten, so die Verbraucherzentrale. Steht ein solch verheißungsvolles Mittelchen im Zentrum der Diät und wird nicht schrittweise durch die Umstellung der Ernährung abgelöst, sollte der Kunde das Diätprogramm nochmal überdenken. Dies gilt auch für die Verabreichung homöopathischer Medikamente. Ohne vorherige Absprache mit einem Arzt oder Apotheker über die Wirksamkeit und Nebenwirkungen solcher Medikamente rät die Verbraucherzahle von der Einnahme ab. Spritzen dürften ohnehin nur Ärzte oder Krankenschwestern verabreichen.

Auch die Qualifikation des begleitenden Personals sollte vor Beginn des Diätprogramms überprüft werden. Über eine entsprechende Ausbildung verfügen nur Ärzte, Ernährungswissenschaftler (Ökotrophologen), Psychologen und Diätassistenten. Die Bezeichnungen "Ernährungsberater" oder "Präventologe" seien nicht gesetzlich geschützt, so die bayerische Verbraucherzentrale.

Keine  Diät ohne vorheriges Gespräch mit dem Arzt

Fehle die ärztliche Eingangsuntersuchung, um mögliche Risiken für die Teilnehmer eines Diätprogramms auszuschließen, sollte möglichst der Hausarzt zu Rate gezogen werden. Verlangt die Diät täglich eine sehr geringe Energiezufuhr, rät die Verbraucherzentrale zu einer ständigen ärztlichen Überwachung. Prinzipiell seien Diäten mit weniger als 1.000 Kalorien pro Tag wegen der zu erwartenden Hungerattacken kaum durchzuhalten. Vor Antritt der Diät sollte eine Prüfung durchgeführt werden, bei der festgestellt wird, ob überhaupt eine Gewichtsreduktion nötig ist. Richtwert ist dabei ein Body-Mass-Index über 25.

Um den langfristigen Erfolg einer Diät zu sichern und die Ursachen für Übergewicht zu erkennen, sei es sinnvoll ein Ernährungsprotokoll zu führen und das eigene Essverhalten zu hinterfragen.

Erfolgsgarantien sind unseriös

Ist der Ablaufplan des Programms unklar oder gibt es keine Nachbetreuung, könnte der Effekt der Diät relativ schnell verpuffen. Anbieter, die damit werben, mit ihren Programmen könne an bestimmten Körperteilen abgespeckt werden, seien genauso unseriös wie generelle Erfolgsversprechen, so die Verbraucherzentrale. Wichtig sei auch, dass Kunden jederzeit wegen dringenden Gründen aus dem Vertrag mit dem Anbieter aussteigen können. Damit es keine teuren Überraschungen gibt, sollten alle Vertragsdetails im Voraus bekannt sein. Jeder, der ein Diätprogramm startet, sollte vorher seine Krankenkasse konsultieren. Nur bei qualitativ hochwertigen Programmen mit qualifizierter Beratung übernimmt die Krankenkasse einen Teil der Kursgebühren, in der Regel sind das zwischen 50 und 80 Prozent.

Ernährungsexpertin Andrea Danitschek von der Verbraucherzentrale Bayern fasst die wichtigsten Punkte zusammen: "Ein gutes Abnehmprogramm kommt ohne Schlankheitspräparate und Nahrungsergänzungsmittel aus, wird ärztlich betreut und von qualifizierten Experten geleitet." (AZ)

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.