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  3. NSU-Prozess: Zschäpe-Verteidiger stellen erneut Befangenheitsantrag gegen Richter

NSU-Prozess
28.11.2014

Zschäpe-Verteidiger stellen erneut Befangenheitsantrag gegen Richter

Die Angeklagte Beate Zschäpe (2.v.l) steht im Gerichtssaal des Oberlandesgerichts in München zwischen ihren Anwälten Anja Sturm und Wolfgang Heer.
Foto: Andreas Gebert (dpa)

Der NSU-Prozess hat den nächsten Befangenheitsantrag: Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe wirft dem Vorsitzenden Richter vor, er habe sich insgeheim schon auf ein Urteil festgelegt.

Im Münchner NSU-Prozess hat die Verteidigung der Hauptangeklagten Beate Zschäpe erneut einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl gestellt. Götzl habe bei einer Zeugenvernehmung am Donnerstag den Eindruck erweckt, "dass das Ergebnis, welches die Hauptverhandlung erst erbringen soll, in der Vorstellung des Vorsitzenden bereits feststeht".

Der wegen Beihilfe angeklagte Ralf Wohlleben schloss sich dem Antrag Zschäpes an. Es ist der sechste Befangenheitsantrag in dem Verfahren, das sich bereits über 165. Verhandlungstage zieht.

Zschäpe-Verteidiger attackieren Vorsitzenden Richter Götzl

Entzündet hatte sich der Konflikt an der Zeugenaussage eines Thüringer Kripo-Ermittlers. Er hatte 1996 an einer Vernehmung Zschäpes teilgenommen. An deren Inhalt konnte er sich am Donnerstag nicht mehr erinnern. Als Richter Götzl begann, ihm Passagen des damaligen Vernehmungsprotokolls vorzutragen, unterbrachen ihn die Verteidiger. In der Begründung ihres Antrags warfen sie ihm einen "verkappten Urkundsbeweis" vor. 

Anklage und Nebenklage nahmen den Richter in Schutz und warfen der Verteidigung vor, die "Verhandlungsführung an sich zu reißen", die nach dem Gesetz allein dem Vorsitzenden zustehe. Außerdem habe sich der Zeuge auch nach mehr als 18 Jahren noch an Einzelheiten erinnert, die nicht protokolliert waren - etwa, dass er während einer Pause "Smalltalk" mit Zschäpe gehalten habe. 

NSU-Prozess soll trotzt Befangenheitsantrag vorerst weitergehen

Bundesanwalt Herbert Diemer forderte, den Prozess bis zur Entscheidung über den Befangenheitsantrag fortzusetzen, was die Verteidigung aber ebenfalls ablehnte. Das Verfahren soll kommende Woche dennoch planmäßig weiterlaufen. Als Zeugen sind dann Mitglieder der rechtsradikalen Chemnitzer Unterstützerszene geladen, die dem NSU-Trio nach seinem Abtauchen geholfen haben sollen.

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Die Terror-Zelle NSU und ihre Morde
Foto: dapd

Am Vormittag hatte eine Sprachwissenschaftlerin des Bundeskriminalamtes als Zeugin ausgesagt. Sie hatte geprüft, ob Zschäpe einen Propagandatext des NSU mitverfasst hatte. In diesem sogenannten "NSU-Brief" hatte die Gruppe das Motto "Taten statt Worte" propagiert. Laut ihrer Analyse ist es zwar nicht ausgeschlossen, dass Zschäpe daran mitgeschrieben hat. Es sei aber auch nicht bewiesen. dpa

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