Zschäpe stellt im NSU-Prozess erneut Befangenheitsantrag
Beate Zschäpe hat im NSU-Prozess einen neuen Befangenheitsantrag gegen das Gericht gestellt. Dieses hatte es vergangene Woche abgelehnt, ihre Pflichtverteidiger abzuberufen.
Erneut hat die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht im Münchner NSU-Prozess gestellt. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur reichte sie den Antrag bereits am Wochenende schriftlich ein. Sie reagiert damit auf die Entscheidung des Gerichts, ihre drei Pflichtverteidiger Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm auf ihren Posten zu belassen. Mit allen Dreien hat sie sich schon seit langem zerstritten.
Unklar, ob NSU-Prozess wie geplant stattfinden kann
Damit ist unklar, ob der NSU-Prozess diese Woche wie geplant stattfinden kann. Das Gericht hat drei Verhandlungstage angesetzt. Für Dienstag sind keine Zeugen geladen. Aus Justizkreisen war zu hören, dass Zschäpes vierter Pflichtverteidiger Mathias Grasel ihren Befangenheitsantrag verlesen könnte. Für Mittwoch und Donnerstag sind mehrere Kripo-Beamte und ein mutmaßlicher Unterstützer des "Nationalsozialistischen Untergrunds" geladen.
Zschäpe ist die einzige Überlebende des NSU-Trios. Sie ist für die Serie von zehn Morden angeklagt, die dem NSU zur Last gelegt werden. Neun der Opfer waren türkische und griechische Gewerbetreibende, die nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft aus rassistischen Motiven getötet wurden. dpa
Die Diskussion ist geschlossen.