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Redtube
11.12.2013

Abgemahnt von U+C: 13 Fakten, die Sie dazu kennen sollten

Urmann + Collegen, eine Regensburger Kanzlei, hat tausende Menschen wegen Nutzung von Video-Streams abgemahnt. Zu Recht? Das ist inzwischen sehr fraglich.
Foto: Andrea Warnecke, dpa

Urmann + Collegen, eine Regensburger Kanzlei, hat tausende Menschen wegen Nutzung von Video-Streams abgemahnt. Zu Recht? Das ist inzwischen sehr fraglich.

Es ist eine der größten Abmahn-Wellen, die es je in Deutschland gab. Wohl über 10 000 Menschen bekamen in den vergangenen Tagen Anwaltspost, weil sie angeblich pornografische Filme auf der Plattform Redtube gesehen haben. Wie kam es dazu? Und wie sind die Abmahnungen einzuschätzen? Die Antworten:

Was ist eine Abmahnung?

Bei einer Abmahnung weist man einen Dritten auf eine – angebliche – Rechtsverletzung hin und fordert ihn auf, diese nicht mehr zu begehen. Akzeptiert der Abgemahnte und unterschreibt eine sogenannte Unterlassungserklärung, ist der Fall erledigt. In der Regel muss der Abgemahnte auch die Anwaltskosten des Abmahners zahlen. Akzeptiert der Abgemahnte nicht, kann der Abmahner vor Gericht ziehen und dort versuchen, seine behaupteten Ansprüche durchzusetzen.

Kann jeder abmahnen?

Im Grund kann jeder abmahnen, der sich von anderen in seinen Rechten verletzt sieht.

Was hat es mit der aktuellen Abmahnwelle auf sich?

Die Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) aus Regensburg hat tausende Menschen wegen Nutzung der Internetplattform Redtube abgemahnt. Die Betroffenen hätten dort per Stream einen oder mehrere Pornofilme angesehen und damit einen Urheberrechtsverstoß begangen. Deshalb sollen sie eine Unterlassungserklärung abgeben und 250 Euro an eine Firma „The Archive“ zahlen.

Ist das Ansehen eines Video-Streams im Internet illegal?

Das ist umstritten. Viele renommierte Juristen gehen davon aus, dass Streaming kein Urheberrechtsverstoß und daher legal ist. Damit wären auch die Abmahnungen der Kanzlei U+C unberechtigt. Eine einheitliche Rechtsprechung oder gar höchstrichterliche Urteile gibt es dazu aber noch nicht.

Sind die Abmahnungen von U+C wirksam?

Das ist höchst umstritten. So glaubt etwa der Freisinger Fachanwalt Thomas Stadler, dass die Abmahnungen allein schon wegen handwerklicher Mängel unwirksam sind

Wie kam die Kanzlei überhaupt an die Adressen der Abgemahnten?

Die Anwälte legten beim Landgericht Köln offenbar eine Liste von IP-Adressen – vergleichbar mit individuellen Hausnummern im Netz – vor und beantragten erfolgreich einen Herausgabebeschluss. Daraufhin musste die Telekom die Daten herausgeben. Woher die IP-Adressen stammen, ist nicht geklärt.

Ist so eine Herausgabe von Nutzerdaten ein normaler Vorgang?

Jein. Bei Urheberrechtsverletzungen – etwa in Tauschbörsen – kommt es immer wieder vor, dass Rechteinhaber bei Gerichten die Herausgabe von Daten beantragen, um dann abmahnen zu können. Bei Video-Streams wie im aktuellen Fall ist das aber neu. Vieles deutet darauf hin, dass das zuständige Landgericht Köln hier Tauschbörsen und Video-Streaming verwechselt und somit einen Fehler gemacht hat.

Ich habe gestern eine Abmahnung per Mail von Urmann + Collegen bekommen. Ist diese ebenso gültig wie ein Brief?

Grundsätzlich kann man auf jedem Weg abmahnen, per Brief, per Fax, auch per Mail. Vorsicht aber bei den Mails, die gestern im Namen von U+C verschickt wurden. Hierbei handelte es sich um kriminelle Trittbrettfahrer. Im Anhang der Mails befand sich ein gefährliches Schadprogramm, das beim Öffnen den Computer verseucht.

Kann ich eine Abmahnung einfach ignorieren?

Grundsätzlich sollte man Abmahnungen immer prüfen (lassen), ob diese nicht womöglich berechtigt ist. Im aktuellen Fall der Streaming-Abmahnungen tendieren viele Juristen zur Auffassung, dass man auf diese tatsächlich nicht reagieren - und vor allem nicht zahlen - muss. "Es spricht einiges dafür, dass man sich keine schlaflosen Nächte machen muss. Selbst bei den echten Abmahnungen von U + C ist schlichtes Ignorieren derzeit eine vertretbare Option", schreibt etwa der Anwalt Udo Vetter in seinem lawblog - nachdem er einen Tag zuvor noch eher anderer Meinung war eher anderer Meinung war.

Welche Möglichkeiten habe ich als Abgemahnter von U+C?

Wer von der aktuellen Abmahnungswelle der Kanzlei U+C betroffen ist, hat mehrere Möglichkeiten:

  • Akzeptieren Die Unterlassungserklärung abgeben und zahlen ist eine Möglichkeit. Fast alle Juristen raten davon im vorliegenden Fall aber ab.
  • Bedingt akzeptieren Den Vorwurf bestreiten, eine modifizierte Unterlassungserklärung für die Zukunft abgeben und die Kosten nicht zahlen wäre eine weitere Alternative. Das ist aber nicht ungefährlich und kann unter Umständen später sehr teuer kommen - oder trotzdem vor Gericht enden. Juristische Beratung ist hier dringend empfohlen.
  • Widersprechen Einer unberechtigten Abmahnung kann man natürlich auch widersprechen. Auch hier das Risiko: Der Fall könnte vor Gericht landen.
  • Ignorieren Birgt ebenfalls die theoretische Gefahr, dass U+C dann vor Gericht ziehen könnte. Wird dennoch von vielen Juristen empfohlen: „Aus meiner Sicht können die Abmahnungen ignoriert werden“, sagt etwa Jochen Weisser, Rechtsanwalt und Jurist beim VerbraucherService Bayern. „Handlungsbedarf besteht erst für den höchst unwahrscheinlichen Fall, dass die Kanzlei U+C gerichtliche Schritte einleitet.“

Muss ich haften, wenn meine Kinder oder Nachbarn über meinen Internetzugang einen Rechtsverstoß begangen haben?

Nicht unbedingt. Der Bundesgerichtshof etwa hat Ende 2012 entschieden, dass Eltern dann nicht für Rechtsverstöße ihrer Kinder haften, wenn diesen illegale Handlungen – etwa in Tauschbörsen – ausdrücklich verboten wurde.

Was sagt die Kanzlei U+C selbst zu ihrer Abmahnwelle?

Die Kanzlei war für uns bislang nicht erreichbar.

Wo bekomme ich als Betroffener weitere Hilfe?

Verbraucherzentralen und Anwälte helfen bei Fragen weiter.

Update 11. Dezember: Strafanzeige im Fall U+C-Abmahnungen erstattet

Kann ich Strafanzeige erstatten, wenn ich in der Abmahnung eine Straftat sehe?

Das ist tatsächlich schon geschehen. "Wir haben uns heute dazu entschlossen, gegen den Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian und einen Mitarbeiter der itGuards Inc. Strafanzeige zu erstatten und den Bundesdatenschutzbeauftragten zu informieren", berichtet die Kanzlei Werdermann/von Rüden auf Facebook. Sie vermutet einen Verstoß gegen Datenschutzgesetze hinter den Abmahnungen.

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