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Internet-Flatrate
28.07.2014

Gericht: Kabel Deutschland muss über Internet-Drosselung informieren

Kabel Deutschland muss möglicherweise in Zukunft klarer auf Einschränkungen der Internet-Geschwindigkeit bei Flatrates hinweisen.
Foto: David Ebener (dpa)

Das Landgericht München hat ein Urteil gefällt: In Zukunft muss Kabel Deutschland seine Kunden besser über Einschränkungen der Internet-Geschwindigkeit informieren.

Kabel Deutschland muss seine Kunden möglicherweise bald klarer auf Einschränkungen der Internet-Geschwindigkeit bei Flatrates hinweisen. Das entschied das Landgericht München nach einer Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen. Kabel Deutschland erklärte am Montag, man prüfe das Urteil und werde gegebenenfalls in Berufung gehen.

Internet-Drosselung: Verbraucherverband klagt gegen Kabel Deutschland

Dabei geht es um die Internet-Flatrates des Kabelanbieters. Kabel Deutschland wirbt je nach Tarif mit einer maximalen Geschwindigkeit von 10 bis 100 Megabit pro Sekunde. Es gibt allerdings eine Einschränkung in einer Fußnote: Wer eine bestimmte Datenmenge pro Tag überschreitet, muss damit rechnen, danach deutlich langsamer zu surfen. Die Drosselung auf 100 Kilobit pro Sekunde gilt dabei nicht für alle Internet-Anwendungen, sondern nur für Filesharing-Dienste, über die Nutzer Filme oder Musik tauschen. Dabei werden oft größere Datenmengen verbraucht.

Urteil: Kabel Deutschland muss möglicherweise Werbung ändern

"Mit dem Urteil können wir erreichen, dass Kabel Deutschland seine Werbung ändern muss und den Verbraucher deutlich auf Einschränkungen hinweisen muss", sagte Bianca Skutnik vom Verbraucherzentralen- Bundesverband. 

Möglich ist die Drosselung den Vertragsbedingungen zufolge ab 10 Gigabyte Verbrauch pro Tag. Sie werde derzeit erst ab 60 Gigabyte eingesetzt, erklärte Kabel Deutschland. Weniger als ein Prozent der Kunden seien davon betroffen. dpa

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