Missbraucht Whatsapp Nutzerdaten? Anwalt gibt Entwarnung
Treten Whatsapp-Nutzer wirklich alle Rechte an ihren Inhalten an den Dienst ab? Entsprechende Meldungen sorgen derzeit für Verwirrung. Ein Anwalt gibt Entwarnung - teilweise.
Whatsapp wird gerade bei jungen Leuten immer beliebter und läuft SMS, aber auch Facebook-Nachrichten den Rang ab. Schon heute versenden über 500 Millionen Menschen weltweite Nachrichten über Whatsapp.
User fürchten digitale Enteignung
Doch jetzt sorgt eine Meldung für Verwirrung: Mehrere Medien berichten seit gestern über die WhatsApp-Nutzungsbedingungen, nach denen die Nutzer angeblich ihre Rechte an allen versendeten Inhalten und Bildern automatisch an den Anbieter abgeben.
Ist das wirklich so? Und müssen Whatsapp-Nutzer auch damit rechnen, dass der von Facebook aufgekaufte Dienst ihre Bilder und Nachrichten verkauft oder für Werbezwecke nutzt?
Der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke hat die englischen AGB von Whatsapp genauer unter die Lupe genommen. Sein Schluss: "Ganz so schlimm steht es um WhatsApp nicht." Die Übertragung der weltweiten, nicht exklusiven Lizenzen beziehe sich wohl nur auf die Inhalte, die im Rahmen der eigenen Statusmeldung veröffentlicht werden.
Whatsapp-Klausel sorgt für Verwirrung
Bei den „Status Submissions“, die Whatsapp zumindest theoretisch für sich nutzen wolle, gehe es nicht um alle versendeten Inhalte, sondern ausschließlich das Profil-Bild, die eigene Statusmeldung, den „zuletzt online“ Status und „andere Mitteilungen“.
"Worum es sich bei diesen anderen Mitteilungen handelt, ist nicht ganz klar", so Solmecke in einer Mitteilung. "Allerdings wird es sich dabei wohl nicht um die zwischen den Nutzern geteilte Inhalte handeln, denn der Messenger-Dienst stellt weiter unten in den Nutzungsbedingungen klar, dass er versendete Inhalte weder kopiert, noch speichert. Ausschließlich diejenigen Nachrichten, die nicht sofort übertragen werden, würden von Whatsapp für maximal 30 Tage gespeichert und anschließend gelöscht.
Daten werden oft für Werbezwecke genutzt
Die Verwirrung um die Auslegung der Klausel mache deutlich, so der Anwalt, dass die Nutzungsbedingungen solcher Plattformen verständlich und in deutscher Sprache verfasst werden müssten. "Alles andere führt zu einer Unsicherheit, die weder dem Dienst, noch den Verbrauchern zugute kommt". Fraglich bleibe, ob die kompletten WhatsApp-Nutzungsbedingungen überhaupt wirksam seien, da sie komplett auf Englisch formuliert sind.
Verbrauchern sollte grundsätzlich bewusst sein, dass ihre Daten bei der Nutzung von Diensten wie Google, Whatsapp oder Facebook niemals privat sind. Zum einen kann nie ausgeschlossen werden, dass ihre Daten durch Sicherheitslücken oder Kriminalität missbraucht oder öffentlich gemacht werden. Zum anderen räumen sich gerade "kostenlose" Dienste oft weitreichende Rechte ein, die Daten ihrer Kunden für Werbezwecke zu verwenden. AZ/bo
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