Autowaschanlagen bleiben am Sonntag geschlossen
Sonderreglung abgelehnt. SPD-Antrag zum Gleisübergang
Der Betrieb von Autowaschanlagen ist auch künftig an Sonn- und Feiertagen nicht erlaubt. Das beschloss der Lauinger Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung. Anders sah das Georg Rebele (FDP): „Ich denke, dass wir das zulassen sollten. Die Anlage liegt weit draußen und wir haben keine andere, die an ein Wohngebiet grenzt.“ Es sei nicht erforderlich, dass man am Sonntag sein Auto wasche, so Stadtrat Meinrad Ludwig (SPD). Und man könne keine Sonderregelung nur für das Gewerbegebiet machen – eine Entscheidung gelte für alle Autowaschanlagen, auch solche die nah an einem Wohngebiet seien oder dort entstünden. „Des Deutschen Lieblingsspielzeug kann von Montagvormittag bis Samstagabend gewaschen werden“, meinte CSU-Stadtrat Helmuth Zengerle. Er sei der Meinung, dass das nicht am Sonntag sein müsse. Man lebe schließlich in einer Region mit christlicher Gesinnung. Auch Dr. Gerhard Frieß (FW) war gegen die Sonntagsöffnung. „Falls Anlagen in der Nähe von Wohngebieten entstehen, bedeutet das für die Bewohner eine Lärmbelästigung, wenn sie am Sonntag auf ihrer Terrasse sitzen.“
Die SPD-Fraktion Lauingen beantragte in der letzten Sitzung vor der Sommerpause, dass sich die Stadt der Thematik des fehlenden Gleisübergangs für Behinderte am Lauinger Bahnhof annimmt. Die Stadt solle schriftlich auf alle an dieser Thematik Beteiligten einwirken, also auf das Bundesverkehrsministerium, das Bayerische Sozialministerium und die Deutsche Bahn. Ziel solle es sein, so Martin Knecht, eine schnelle und verbindliche Aussage zu bekommen, wann das Problem gelöst werden könne, indem entweder ein Aufzug oder ein Gleisübergang geschaffen werde. Alternativ wäre es auch denkbar, so Knecht weiter, Gleis 1 wieder in Betrieb zu nehmen.
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