Lange Haftstrafe für Wertinger Vergewaltiger
Im Verfahren gegen den Mann, der im Juli 2015 zuerst ein 15-jähriges Mädchen und dann eine 30-Jährige vergewaltigt hat, ist ein Urteil gefallen. Auch nachdem er seine Strafe verbüßt hat, wird er wohl nicht frei kommen.
Staatsanwältin Katja Frauenrath stellt zu Beginn ihres Plädoyers die Frage: „Was können wir beweisen?“ Um dann selbst zu antworten: „Alles.“ Der 37-jährige Wertinger auf der Anklagebank habe am 24. Juli 2015 eine 15-Jährige vergewaltigt und einen Tag später eine 30-Jährige.
Zuerst hatte der Angeklagte gar nichts sagen wollen, dann räumte er pauschal alles ein. Als es zu Nachfragen kam, relativierte er seine Taten aber. Er sprach von Wahnvorstellungen, Drogen und Alkohol. Außerdem hatte er vor Gericht behauptet, die 15-Jährige habe gesagt, sie würde mit ihm schlafen, wenn er sie gehen ließe. Auch wenn der Angeklagte sagte, aus strafrechtlicher Sicht sei es eine Vergewaltigung, habe das Gericht wegen dieser Aussage der Minderjährigen nicht ersparen können auszusagen. Diese widersprach dem Angeklagten.
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