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Frauentag
07.03.2015

Mindestlohn verringert Gehaltslücke

DGB-Kreisvorsitzende Antonie Schiefnetter über faire Löhne

Der zum Jahresbeginn eingeführte gesetzliche Mindestlohn verringere die bestehende Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern – das erklärt die Kreisvorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes Dillingen, Antonie Schiefnetter, zum Internationalen Frauentag am Sonntag.

Was in vielen europäischen Staaten schon lange Praxis sei, sei nun auch bei uns Gesetz: „Seit dem 1. Januar 2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Damit steigen insbesondere die Einkommen von Arbeitnehmenden in den ostdeutschen Bundesländern, von geringfügig Beschäftigten – und vor allem von Frauen. Denn zwei Drittel der Erwerbstätigen im Niedriglohnsektor sind weiblich,“ so Schiefnetter. Der Mindestlohn müsse gesetzeskonform umgesetzt und wirksam kontrolliert werden. Denn dank der Einführung des Mindestlohns habe jede vierte erwerbstätige Frau Anspruch auf eine Lohnerhöhung. „Mit dem Mindestlohn verbessern sich die Chancen auf eine eigenständige Existenzsicherung für Frauen“, so Schiefnetter. „Häufig fallen bei erwerbstätigen Frauen niedrige Stundenlöhne und ein geringes Arbeitsvolumen zusammen. Immer mehr Frauen sind berufstätig – aber viel zu oft in unfreiwilliger und geringer Teilzeit“, bemängelt Schiefnetter. „Sollen sich die Einkommen von Frauen und ihre Aufstiegschancen verbessern, müssen sie ihre Arbeitszeiten den jeweiligen Lebensphasen anpassen können“.

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