Verbotene Tierfalle in Amerdingen entdeckt
Offenbar galt die Falle dem Biber. Sie ist nach dem Jagdgesetz verboten, weil sie Tieren Schmerzen zufügt, ohne sie sofort zu töten.
Bereits in der vergangenen Woche wurden Mitarbeiter des Landesbundes für Amphibien und Reptilienschutz auf eine Jagdfalle aufmerksam, welche im alten Trassbruch in der Kapellenstraße bei Amerdingen ausgelegt worden ist. Wie die Polizei am Montag mitteilte, wurde die Falle durch den noch unbekannten Täter an einem Weg aufgestellt, der deutlich als Trampelpfad eines Bibers erkenntlich war.
Die Falle ist nach dem Jagdgesetz verboten
Bei der Falle handelte es sich um ein sogenanntes Tellereisen, welches auseinander gespannt wird, um beim Betreten des Tellers auszulösen. Schon das bloße Aufstellen einer solchen Falle ist nach dem Jagdgesetz streng verboten, weil es aufgrund deren Bauweise ausschließlich zu Quetschungen oder Abtrennungen von Extremitäten kommt, ohne dass das gejagte Tier sofort getötet wird. Weil die Falle auf einem erkennbaren Biberüberweg ausgelegt wurde und es sich bei dem Biber um eine besonders geschützte Art handelt, wird von der Polizei Nördlingen wegen des Verdachts auf Jagdwilderei und eines Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz ermittelt.
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