Vergleich im Streit um die Sperrstunde
Gundelfinger Wirtin wehrte sich gerichtlich gegen Bescheid der Stadt
Von Katharina Gaugenrieder
Anfang des Jahres flatterte einer Gundelfinger Wirtin ein Bescheid der Stadt ins Haus. Danach sollte sie ihre Gaststätte in der Innenstadt aufgrund von wiederholten Beschwerden der Anwohner über Lärmbelästigung künftig täglich um 24 Uhr schließen. Bei Zuwiderhandlung wurde ein Zwangsgeld von 500 Euro festgesetzt. Doch das wollte sich die Gastronomin nicht gefallen lassen und zog vor Gericht. Gestern nun einigten sich die Stadt und die Wirtin vor dem Verwaltungsgericht in Augsburg auf einem Vergleich. Demnach darf die Frau ihre Gastwirtschaft künftig am Wochenende bis 2.30 Uhr öffnen. Unter der Woche ist aber um zwölf Uhr Schluss.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.