Waffengesetz zeigt Wirkung
Landratsamt Dillingen registrierte in vergangenen zwei Jahren zahlreiche Abgaben
Dillingen Bei insgesamt 105 Kontrollen bei Waffenbesitzern vor Ort musste das Landratsamt Dillingen zwischen Januar 2011 und Dezember 2012 nur in wenigen Einzelfällen konkrete Verbesserungen der Aufbewahrungssituation veranlassen. Seit das neue Waffengesetz in Kraft getreten ist, gehört es zu den routinemäßigen Aufgaben der Waffenbehörde im Landratsamt Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt. Sie haben sich laut Peter Hurler, Pressesprecher des Landratsamtes „bestens bewährt“. Nur vereinzelt wurden Waffenbesitzer auf die Einhaltung der einschlägigen Aufbewahrungsvorschriften hingewiesen.
Peter Hurler: „Die Waffenbesitzer im Landkreis sind offensichtlich für die neuen gesetzlichen Vorgaben ausreichend sensibilisiert und auch bereit, diese einhalten“. Der Behördensprecher betonte im Gespräch mit der DZ, dass nach wie vor „ohne jede Sanktion“ legal im Besitz befindliche Waffen, insbesondere erlaubnispflichtige Schusswaffen, beim Landratsamt abgegeben werden können. Die Gründe für den jeweiligen Waffenbesitz sind dabei ohne Belang und werden auch nicht nachgefragt.
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