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Justiz
29.10.2014

Wegen schwerer Körperverletzung verurteilt

Zwei Höchstädter musste sich vor Gericht verantworten. Ein Nachbar sagte überraschend aus

Es ist der 1. Januar 2014 kurz nach Mitternacht. Ein 61-jähriger Höchstädter sitzt im Wohnzimmer, schaut fern. Dann hört er draußen Schreie, geht ins Schlafzimmer, öffnet das Fenster, blickt auf die Straße. „Ich habe gesehen, wie die Frau etwas aus dem Kofferraum ihres Autos geholt hat und auf den Mann am Boden eingeschlagen hat“, sagte der Zeuge gestern vor dem Amtsgericht aus. Er hatte in der Donau-Zeitung über den Vorfall gelesen und ein Bekannter hätte ihn angesprochen, ob er etwas gesehen hätte – schließlich wohne er direkt gegenüber. „Der Mann am Boden rief ‚Hilfe! Polizei!’“, sagte der Zeuge weiterhin aus. Seine Ausführungen beziehen sich auf einen Fall, der seit Anfang September verhandelt wird. Ein 52-jähriger Höchstädter und seine 48-jährige Frau müssen sich seither wegen schwerer Körperverletzung verantworten.

Ihnen wird Folgendes vorgeworfen: Der 52-Jährige soll das 28-jährige Opfer auf den Boden gedrückt und fixiert haben. Seine Frau soll dem Mann mit einem harten Plastikgegenstand auf den Kopf geschlagen haben. Die Polizei habe den Täter dann gewaltsam von seinem Opfer runterreißen müssen. Beim ersten Termin sagten die beiden Angeklagten aus – und die sprachen vielmehr von Notwehr: Der 52-Jährige habe gesehen, wie ein Mann auf seine Tochter einschlug. „Ich bin auf ihn losgerannt, dann habe ich einen Maßkrug auf den Kopf bekommen“, sagte er damals aus. Und immer wieder habe ihm der andere gedroht, dass er seine Familie auslöschen wolle. Nach mehreren Zeugenaussagen – ein Zeuge war jedoch nicht auffindbar – an insgesamt drei Verhandlungstagen, forderte Staatsanwältin Andrea Dietmaier eine Freiheitsstrafe von einem Jahr für die Angeklagte und eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten für ihren Mann. „Ich halte die Aussage des Opfers für glaubhaft. Ich sehe erhebliches Aggressionspotenzial bei den Angeklagten“, so Dietmaier.

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