Arzt muss nicht für behindertes Kind zahlen
Ein Kind aus der Region Donauwörth kam behindert zur Welt. Der Frauenarzt trägt keine Schuld, entschied das Landgericht Augsburg. Die Eltern wollten Schmerzensgeld. Von Wolfgang Widemann
Ein Zwillingskind aus dem Altlandkreis Donauwörth kam behindert zur Welt. Der behandelnde Frauenarzt ist nicht dafür verantwortlich, entschied das Landgericht Augsburg. Die Eltern wollten 500.000 Euro Schmerzensgeld.
Der behandelnde Frauenarzt ist nicht dafür verantwortlich, dass ein Zwillingskind von Eltern aus dem Altlandkreis Donauwörth mit schweren Behinderungen auf die Welt kam. Dies hat das Landgericht Augsburg entschieden und damit eine Zivilklage des Ehepaars abgewiesen.
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