Deponie-Streit: Ruttmann setzt auf Gespräche
Verwaltungsgerichtshof weist Klage von Lechstahl ab
Es bleibt dabei: Die Gemeinde Holzheim und die Lechstahlwerke (LSW) müssen eine sogenannte Sondernutzungsvereinbarung über die Zufahrt zur geplanten Schlackedeponie schließen. Dies ist das Ergebnis eines Urteils des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) München. Der bestätigte jetzt ein Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Augsburg vom Dezember 2013, wie der Holzheimer Bürgermeister Robert Ruttmann im Gemeinderat berichtete.
Die LSW klagten gegen den damaligen VG-Beschluss, weil sie der Ansicht waren, dass die Gemeinde den Vertrag bezüglich der Zufahrt mit der Regierung von Schwaben schließen sollte. Dies lehnte der VGH ab.
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