Hühner und Co dürfen wieder nach draußen
Nachdem längere Zeit keine neuen Fälle der Krankheit aufgetreten sind, lockert das Landratsamt die Sicherheitsmaßnahmen. Was es weiter zu beachten gibt.
Gute Nachrichten für Geflügelhalter. Das Landratsamt Donau-Ries hat die Stallpflicht für die Tiere aufgehoben. Allerdings müssen die Halter nach wie vor die strengeren Hygienevorschriften einhalten.
Im November 2016 war in Bayern die landesweite Stallpflicht und das landesweite Verbot von Märkten und Ausstellungen für Geflügel veranlasst worden. Diese Schutzmaßnahmen haben sich bewährt, denn die seither nachgewiesenen Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln waren in den letzten Wochen stark rückläufig. Auch beim Hausgeflügel wurden in den letzten Wochen keine weiteren Fälle nachgewiesen, teilt das Landratsamt mit. Dies erlaube die Schutzmaßnahmen zu lockern.
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