Hühnermast: Gegner gehen in zweite Instanz
Bürgerinitiative will das Bürgerbegehren doch durchsetzten
Ried/Baindlkirch Die Gemeinde Ried hat vor dem Verwaltungsgericht Augsburg bereits recht bekommen. Eigentlich. Das Bürgerbegehren „Gegen den geplanten Hühnermaststall in Baindlkirch“ ist in erster Instanz für unzulässig erklärt worden. Doch das will die Bürgerinitiative „Gemeinschaft zur Erhaltung der Lebensqualität in Baindlkirch“ (BI) nicht einfach so hinnehmen. Mittlerweile hat sie Rechtsmittel eingelegt, wie die BI in einer Pressemitteilung schreibt. „Nachdem wir auch weiterhin keine zielführenden Initiativen seitens des Bürgermeisters und der Gemeinde erwarten, müssen wir nun in zweiter Instanz vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof für die Durchsetzung des Bürgerbegehrens Rechtsmittel einlegen“, so BI-Sprecher Stephan Müller. Der Beschwerdeschriftsatz wurde bereits eingereicht. Das Verwaltungsgericht Augsburg prüfte in erster Instanz das Bürgerbegehren negativ. Es wurde abgelehnt, weil das Gericht dahinter eine Negativplanung sieht. Dem formulierten Begehren fehle die notwendige, konkrete, positive Zielbestimmung, so das Gericht in seiner Begründung. Schon im Namen des Bürgerbegehrens komme zum Ausdruck, dass es ausschließlich um die Verhinderung eines konkreten Einzelprojekts gehe. Dieses ist der von Eberhard Scheuffele geplante Maststall für 39500 Hühner. Die BI hat zudem einen offenen Brief verfasst, der allen Haushalten zugestellt wurde, indem sie nochmals ihre Motivation darlegt.
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