Kein störendes Wohnen im Gewerbegebiet
Bau- und Werkausschuss lehnt Antrag auf Nutzungsänderung für ein Betriebsleiterwohnhaus klar ab
Wohnen in Bahnhofsnähe wird wie in Mering auch in Kissing immer attraktiver. Eine Gemeindebürgerin hat jetzt versucht, das Betriebsleiterwohnhaus in der Industriestraße 1a so umwidmen zu lassen, dass sie es unabhängig von der damit verbundenen Autowerkstätte veräußern kann. Das Ansinnen scheiterte, kein Finger hob sich im Bau- und Werkausschuss, als Bürgermeister Manfred Wolf den Antrag zur Abstimmung brachte.
Denn so ein separiertes Wohngebäude mitten zwischen funktionierenden Betrieben könnte für eine Gemeinde wie Kissing erhebliche Folgen nach sich ziehen. In Gewerbegebieten dürfen nur Betriebsleiter Wohnungen beziehen – wohl wissend, dass sie Immissionen wie Lärm, Dreck und Verkehrsbelastung in gewissem Maße hinnehmen müssen. Würde man diese Zuordnung für solch ein Wohnhaus aufheben, es quasi aus dem Gewerbegebiet herauslösen, würden niedrigere Werte gelten, die dann auch einklagbar wären.
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