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  3. Lebensmittelrecht: Foodwatch fordert besseren Schutz vor Lebensmittelskandalen

Lebensmittelrecht
12.11.2018

Foodwatch fordert besseren Schutz vor Lebensmittelskandalen

Insektengift belastetet Eier, Salmonellen in Babyprodukten - Foodwatch dringt auf schärferen Schutz vor Verstößen gegen das Lebensmittelrecht.
Foto: Armin Weigel, dpa

Salmonellen in Babyprodukten, Ehec-Krise durch verunreinigte Sprossen - Foodwatch dringt auf schärferen Schutz vor Verstößen gegen das Lebensmittelrecht.

Die Verbraucherorganisation Foodwatch dringt auf schärferen Schutz vor Verstößen gegen das Lebensmittelrecht. Offenkundige Lücken und Schwachstellen in der Gesetzgebung seien verantwortlich für alle größeren Lebensmittelskandale der jüngeren Vergangenheit - Salmonellen in Babyprodukten, die Ehec-Krise durch verunreinigte Sprossen oder mit Insektengift belastete Eier. 

Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) arbeite nicht daran, diese Schwachstellen zu beseitigen, kritisierte Foodwatch- Geschäftsführer Martin Rücker am Montag. "Frau Klöckner hält ihre schützende Hand über Bauern und Unternehmen, aber sie kümmert sich nicht um den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher." Stattdessen arbeite sie "kräftig mit am nächsten Lebensmittelskandal".

Die Verbraucherschützer verlangen eine Reform des Lebensmittelrechts. Die Behörden sollten verpflichtet werden, bei Skandalen betroffene Produkte und Hersteller zu nennen.

Foodwatch: Klagerecht der Verbraucher gestärkt werden

Noch immer sei beispielsweise nicht bekannt, in welchen Produkten beim Pferdefleisch-Skandal Pferde- statt Rindfleisch verarbeitet wurde. Außerdem solle das Klagerecht der Verbraucher gestärkt werden. Die Behörden müssten zudem sicherstellen, dass Produkte besser zurückverfolgt und im Notfall schnell aus dem Markt genommen werden könnten.

Klöckners Agrar- und Ernähungsministerum wies die Vorwürfe zurück. "Es ist nicht Aufgabe der Lebensmittelbehörden, die Rückverfolgbarkeit der Warenströme in der EU sicherzustellen", sagte Staatssekretär Hermann Onko Aeikens. Das EU-Recht sehe hier die Lebensmittelunternehmen in der Pflicht. Auch im Krisenfall funktioniere die Rückverfolgung gut. "Im Übrigen gewährleisten die Vorschriften des EU-Lebensmittelrechts seit Jahren ein hohes Niveau an Lebensmittelsicherheit in Deutschland und in Europa." (dpa)

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