Angeklagter verlässt wutentbrannt den Gerichtssaal
Ein Mann muss sich vor dem Günzburger Amtsgericht wegen Nötigung und Körperverletzung verantworten. Nach einem ersten Urteil rastet er aus.
Vor das Amtsgericht Günzburg kamen die Fälle eines Mannes, der sich nicht im Griff hat und mit seinem Verhalten die Grenzen der Legalität überschreitet. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft gegen einen 49-jährigen Aushilfstaxifahrer erstreckte sich auf Nötigung und Körperverletzung. Der aufbrausende Mann, der ohne Verteidiger vor Gericht erschienen war, hatte kurz vor dem Termin darum gebeten, ein zweites anhängiges Verfahren gegen ihn in einem Termin abzuarbeiten, was Richter Martin Kramer akzeptierte. Allerdings nahm sich der Richter den Angeklagten gleich zu Beginn vor und erklärte ihm, dass er unangemessenes Verhalten nicht dulden werde.
Er droht, den bellenden Hund mit Steinen zu bewerfen
Im Oktober hatte der Angeklagte bei seiner unter ihm wohnenden Nachbarin Sturm geklingelt und sich massiv über Hundegebell beschwert. Dabei beließ er es aber nicht, sondern drohte an, von seinem Balkon aus den Hund mit Steinen zu bewerfen, wenn er noch einmal belle. Da er seinen Fuß in den Türeingang gesetzt und so verhindert hatte, dass die Frau ihre Wohnungstür schließen konnte und er danach mit der Hand gegen die sich schließende Tür drückte, wertete die Anklage das Verhalten als Nötigung. Die betroffene Hundehalterin gab im Zeugenstand zu, dass ihr Hund gebellt hatte, und erklärte, es sei vor allem die Drohung gegen den Hund gewesen, die sie beunruhigt habe. Der Angeklagte rechtfertigte sich damit, dass er von der Nachtschicht nach Hause gekommen sei und vom Gebell im Schlaf gestört worden wäre.
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