Drogen aus dem Online-Shop kamen per Post
Ein 30-Jähriger aus dem Landkreis hat im Internet Rauschgift bestellt – und das nicht nur für sich selbst. Jetzt stand er vor Gericht.
Mit einem blauen Auge davon gekommen ist ein knapp 30-Jähriger aus dem südlichen Landkreis, der von August 2014 bis Januar 2015 fröhlich im Internet Drogen eingekauft hatte. Sein ansonsten untadeliges Leben, seine ohne fremde Hilfe erfolgreiche Drogenabstinenz, ein bürgerliches Leben mit Kind und geregelter Arbeit, diese rundum positive Sozialprognose haben den jungen Mann vor dem Weg ins Gefängnis bewahrt. Sein Rechtsanwalt, Thomas Pohl, konnte zu Verhandlungsbeginn ein Gespräch mit Richter und Staatsanwaltschaft erreichen, in dem es zu einer Verständigung der Parteien kam. Bei voll umfänglichem Geständnis werde, so Richterin Franziska Braun, eine Aussetzung einer Haftstrafe auf Bewährung möglich. Der Angeklagte, der alle gegen ihn erhobenen Vorwürfe bestätigte, war kaum in der Lage zu sprechen, meist musste sich das Gericht mit einem Nicken zufriedengeben. Allerdings hatte der Verteidiger die volle Befugnis, für seinen Mandanten zu sprechen.
Der hatte sich von einem in Leipzig ansässigen international agierenden Drogen-Internetshop zunächst kleinere Mengen verschiedener Drogen, Kokain und Amphetamine per Post schicken lassen. Doch die bestellten Mengen steigerten sich immer mehr, der Umfang ging weit über den Eigengebrauch hinaus. Die Drogen waren somit wohl für den Handel eingekauft worden, warf ihm die Staatsanwaltschaft vor, was ein deutlich höheres Strafmaß nach sich ziehen muss, als der Kauf von Drogen zum Eigengebrauch. Er habe für seine damaligen Freunde, etwa fünf bis sechs Personen, mitbestellt, erklärte der Angeklagte. Einen Handel habe er nie betrieben, nur den Preis der von ihm in sogenannten Bitcoins bezahlten Ware dafür in Geld erhalten. Er sei verliebt gewesen in den Rausch, wollte Teil der Gruppe sein, die er inzwischen als falsche Freunde erkannt habe.
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