Hunde müssen draußen bleiben
Zuletzt gab es in Röfingen vermehrt Klagen über freilaufende Hunde und deren Hinterlassenschaften
Mit Klagen über freilaufende Hunde und deren Hinterlassenschaften auf Kinderspielplätzen, Gehwegen und auf freier Flur wird die Gemeinde Röfingen immer wieder konfrontiert. Bürgermeister Michael Mayer ließ deshalb in der Gemeinderatsitzung am Mittwochabend durch den Geschäftsführer der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Haldenwang, Frank Ruprecht, Möglichkeiten der Abhilfe aufzeigen. Fazit: Der Erlass einer Verordnung bringt nicht die erhoffte Lösung des Problems, man setzt auf die Aufstellung von Schildern und einen Appell an die Hundebesitzer im Mitteilungsblatt.
Über eine sicherheitsrechtliche Verordnung kann die Gemeinde verlangen, führte Rupprecht aus, dass die Vierbeiner nur an der Leine das Privatgrundstück verlassen dürfen. Mit so einem Erlass könnten die Hunde auch von bestimmten Orten verbannt werden. Aber so eine Verordnung, bedauerte Rupprecht, kann nur für Hunde mit einer Schulterhöhe von mehr als 50 Zentimeter und für aggressiv eingestufte Kampfhunde erlassen werden.
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