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31.12.2010

Rauchmelder helfen einem Gehörlosen nicht weiter

Rauchmelder können Leben retten - allerdings nur, wenn der Bewohner im Ernstfall den Schrillton hört. Ein Gehörloser hat da ein Problem. Foto: dpa
Foto: dpa

Günzburg Ist ja alles schön und gut, sagt Rudolf Preis und hält einen Zeitungsausschnitt vom 27. Dezember in die Höhe. Die Schlagzeile des GZ-Artikels lautet: "SPD fordert Rauchmelderpflicht". Der Günzburger steht dabei vor einem Problem: Er ist taub. Ein Rauchmelder hilft ihm nicht weiter, das Schrillen im Ernstfall würde er nicht hören. Preis braucht einen Blinkmelder.

Also ging er zur AOK Günzburg und fragte nach. Dort erhielt er nach seinen Angaben folgende Aussage: "Ein Rauchmelder ist keine Krankheit." "Für mich ist Taubheit eine Krankheit", widerspricht er verärgert. Die Krankenkasse zahle wohl "gerne" die Operation, die das Gehör verbessert, die aber 35 000 Euro koste. Für das Hörgerät, das lediglich mit etwa 2000 Euro zu Buche schlagen würde, will die Krankenkasse laut Preis nicht bezahlen. "Ich frage mich: Wo ist das Sparen?" Er hat grundsätzlich den Eindruck, dass man keine Gehörlosen auf der Welt duldet.

Thomas Mehnert, Referent für Kommunikation/Öffentlichkeitsarbeit bei der AOK Günzburg, will das so nicht stehen lassen. Der künftige Nachfolger von "AOK-Urgestein" Alfred Seitz hat, von unserer Zeitung mit dem Fall konfrontiert, sogleich recherchiert. Die aufgeworfenen Fragen betreffen laut Mehnert den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), der durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in Form des "Hilfsmittelverzeichnisses" kassenartenübergreifend und bundeseinheitlich festgelegt ist. "Der G-BA ist das Gremium, das entscheidet, welche Leistungen der medizinischen Versorgung die GKV ihren Versicherten gewährt", teilt der AOK-Sprecher mit.

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