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04. Januar 2008 19:50 Uhr

500 Euro Strafe für einen Hundehaufen

500 Euro Strafe musste ein Hundebesitzer zahlen, weil das Tier seinen Haufen auf einen fremden Acker setzte.

Von Bernd Kramlinger

Landkreis. In weiten Kreisen der Bauernschaft war es sozusagen das Thema am Ausgang des vergangenen Jahres - und es wurde mit einiger Genugtuung kommentiert. Die Rede ist von einem Landwirt aus dem südlichen Landkreis Neu-Ulm, dem ein Gericht Schadenersatz zugesprochen hat, weil ein uneinsichtiger Hundehalter seinen Vierbeiner in einer Wiese sein Geschäft verrichten ließ.

Der Vorfall, um den es hier geht, ereignete sich schon vor einiger Zeit, wie sich der betroffene Landwirt erinnert. Allerdings wurde er erst jetzt durch einen Artikel in der Mitgliederzeitschrift des Bayerischen Bauernverbandes einem größeren Publikum bekannt.

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Schon mehrfach hatte der Landwirt sich gehörig aufgeregt, weil angebliche Hundefreunde ihre Vierbeiner auf seine Wiese ließen, damit Hasso und Fifi dort ihr Geschäft verrichten konnten. Mehrfach hatte er die Hundehalter schon darauf angesprochen, dass er es ziemlich rücksichtslos finde, wenn Hunde in das Grünfutter seiner Kühe kacken.

Just als er eines Tages erneut zum Mähen fuhr, sah er schon von Weitem ein Auto mit geöffneter Heckklappe, aus dem ein Hund sprang. Zielgerichtet steuerte der Boxer die Wiese des Bauern an, um dort "einen Buckel zu machen". Der Landwirt glaubte, seinen Augen nicht trauen zu können - zumal er schon des öfteren mit dem Besitzer geredet hatte.

"Des isch doch koi Sach. I will Fuatr fir meine Kiah mäha ond etzt sch... der Hond in dia Wies", machte der Landwirt seinem Unmut in Dialekt deutlich. Der Hundehalter hört's mit Schulterzucken und verließ wortlos zusammen mit seinem Hund den Ort des Geschehens.

Was den Bauern besonders ärgerte: Der Weg, an dem sein Feld liegt, ist eigentlich für Kraftfahrzeuge gesperrt, nur Anlieger dürfen dort fahren. Zudem wusste er, dass der Mann in einem kleinen Nachbarort wohnt. Das müsse man sich einmal vorstellen, ereifert sich der Landwirt noch heute: "Kommt hierher, um seinen Hund Gassi zu führen."

Dieser Vorfall jedenfalls brachte das sprichwörtliche Fass zum Überlaufen. Der Landwirt wandte sich an die Polizei, um Anzeige zu erstatten. Allerdings mit wenig Erfolg. Auch die Staatsanwaltschaft erkannte kein öffentliches Interesse an einer weiteren Verfolgung.

Auf offene Ohren stieß er jedoch im Landratsamt Neu-Ulm. Die Behörde verhängte gegen den Hundebesitzer ein Bußgeld, das dieser auch bezahlte. Ihm wurde "illegale Abfallentsorgung" zur Last gelegt. Damit war die Angelegenheit aber noch nicht zu den Akten gelegt.

Der Landwirt wandte sich an den Anwalt des Bauernverbands, den Augsburger Peter Drexel. Zugleich mähte er die etwa 0,7 Hektar große Wiese ab und entsorgte das Grüngut im zuständigen Wertstoffhof.

Der Anwalt machte anhand der Arbeitsstunden, des Maschineneinsatzes und des verlorenen Futters eine Rechnung über circa 500 Euro auf, die er dem Hundebesitzer zukommen ließ.

Der reagierte gar nicht. Jurist Drexel erwirkte einen Mahnbescheid, gegen den der Angeschriebene einen Tag vor Fristablauf Einspruch einlegte.

Daraufhin verklagte der Landwirt via Anwalt den Mann beim Amtsgericht Neu-Ulm.

Allerdings - vor dem Zivilrichter trafen sich die Parteien nicht. Da der Hundefreund Fristen verstreichen ließ, erging ein sogenanntes Versäumnis-Urteil, in dem der Klage des Landwirts in vollem Umfang stattgegeben wurde. Außer den 500 Euro Schadensersatz musste der Hundehalter auch noch die Kosten für Anwalt Drexel plus die Gerichtsgebühren berappen.

Erstmals Schadenersatz

BBV-Jurist Drexel ist bislang kein Fall bekannt, bei dem ein Landwirt wegen Hundekot in der Wiese Schadensersatz zugesprochen worden ist. Zwar ist er mit dem Entscheid des Amtsgerichts Neu-Ulm mehr als zufrieden, er verweist aber gleichzeitig darauf, dass es sich um ein Versäumnisurteil handelt.

Drexel: "Wenn man so will, hat sich der Beklagte vor Gericht nicht gewehrt, weil er Fristen verstreichen ließ." Ob das Verfahren ebenso ausgegangen wäre, wenn der Mann diese Fristen eingehalten hätte, sei zumindest fraglich.

Das solle aber nicht heißen, dass betroffene Landwirte sich nicht gegen unbelehrbare Hundehalter zur Wehr setzen sollen.

Allerdings weiß Rechtsanwalt Peter Drexel auch, dass die Beweislast auf Seiten der Bauern liegt. Sie müssen detailliert nachweisen können, dass sie exakt diesen oder jenen Hund dabei beobachtet haben, wie er sein Geschäft machte. "Am Besten mit einem Zeugen."

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