Am Küchentisch mit Babenhauser Polizisten
Jugendliche wurden über „Kriminalität und Co.“ aufgeklärt und durften Fragen stellen
von Claudia Bader
Babenhausen In Deutschland sind Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr nicht schuldfähig und können deshalb nicht bestraft werden. Aber bereits ab sieben Jahren können sie laut Privatrecht „deliktfähig“ sein. „Wenn ein Kind zum Beispiel einige Male beim Klauen erwischt wird, hat das durchaus Konsequenzen“, verdeutlichte Radim Tatka. Als Kontaktbeamte für Babenhausen nahmen sich er und sein Kollege Dieter Stiegeler im Rahmen des Projekts „Am runden Tisch mit ...“ im Jugendzentrum (Juze) Zeit, um zum Thema „Kriminalität und Co.“ aufzuklären.
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