Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Illertissen
  3. Illertissen: Polizei nimmt Kind das Hoverboard ab

Illertissen
28.04.2017

Polizei nimmt Kind das Hoverboard ab

Ein Zwölf-Jähriger hat sein Hoverboard, ein elektrisch betriebenes Brett, das über Gewichtsverlagerung gesteuert wird, bei der Polizei abgeben müssen.

Eine Streife bemerkte den Jungen, als er Donnerstagabend mit diesem Hoverboard auf dem Gehweg in der Ulmer Straße unterwegs war. Wie sich bei der Kontrolle per Lasermessung herausstellte, erreicht das Board eine Geschwindigkeit von bis zu 14 Stundenkilometer, teilte die Polizei mit. Bei einer Ggeschwindigkeit von mehr als sechs Stundenkilometer und der Benutzung im öffentlichen Straßenverkehr unterliegen Hoverboards aber den gesetzlichen Bestimmungen über Fahrzeuge im Straßenverkehr.

Das Board müsste daher unter anderem pflichtversichert sein. Außerdem müsste der Benutzer eine Fahrerlaubnis haben. Da derBub natürlich keinen Führerschein vorweisen konnte, wurde das Board zunächst sichergestellt. (az)

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

29.04.2017

Jetzt geht die Staatsgewalt schon gegen Einheimische Kinder vor. Am besten Vorbestrafen den Buben damit der ja nie einen guten Beruf lernen kann! Langsam aber sicher sag ich eins. Das ist nicht mehr mein Land!

29.04.2017

Also ein Zwölfjähriger ist noch strafunmündig. Die von Ihnen befürcheten Folgen werden also nicht eintreten.

Aber vllt. bedenken Sie mal, wenn der Bengel mit diesem nicht zugelassenen Gerät Ihnen mit 14 Stundenkilometern gegens Schienbein oder noch besser gegens Auto donnert und dafür keiner haftet, ob Sie das dann so besonders begeisternd fänden.

Die Dinger sind nicht so ungefährlich wie sie aussehen.

https://www.heise.de/ct/artikel/Hoverboards-Gefaehrlicher-Spass-auf-zwei-Raedern-3147069.html

29.04.2017

Ja Maja...Am besten alle Kinder in Watte einpacken damit ja jedes Sensible, Depressive individuum ja sicher fühlt! Haben Sie die News überhaupt richtig Gelesn???

Der Bub ist auf dem Gehweg gefahren!

Und den Bolizeibeamten fällt nix besseres ein als einen Bub auf dem Hoverboard auf einem Gehweg zu Lasern????

Gehts noch?

29.04.2017

14 km/h sind auf dem Gehweg ganz schön schnell. In einer Spielstraße darf nur 7 km/h gefahren werden. Auch von Radfahrern. Auf einem Gehweg sind auch andere Verkehrsteilnehmer unterwegs, auf die es Rücksicht zu nehmen gilt.Da ist man mit einem relativ unkontrollierbaren Teil (haben Sie den Heise-Artikel überhaupt gelesen) schon eine Gefahr für andere.

Und wenn der Kamerad in ein dreiradfahrendes Kleinkind reinrauscht und dieses dann schwer verletzt oder gar tot ist, dann sind Leute wie Lukas Konsek die ersten, die öffentlich anprangern, warum so etwas nicht verhindert wurde.

29.04.2017

(edit/ Nub. 7.2)

28.04.2017
Haben die nichts anderes zu tun???