Polizei nimmt Kind das Hoverboard ab
Ein Zwölf-Jähriger hat sein Hoverboard, ein elektrisch betriebenes Brett, das über Gewichtsverlagerung gesteuert wird, bei der Polizei abgeben müssen.
Eine Streife bemerkte den Jungen, als er Donnerstagabend mit diesem Hoverboard auf dem Gehweg in der Ulmer Straße unterwegs war. Wie sich bei der Kontrolle per Lasermessung herausstellte, erreicht das Board eine Geschwindigkeit von bis zu 14 Stundenkilometer, teilte die Polizei mit. Bei einer Ggeschwindigkeit von mehr als sechs Stundenkilometer und der Benutzung im öffentlichen Straßenverkehr unterliegen Hoverboards aber den gesetzlichen Bestimmungen über Fahrzeuge im Straßenverkehr.
Das Board müsste daher unter anderem pflichtversichert sein. Außerdem müsste der Benutzer eine Fahrerlaubnis haben. Da derBub natürlich keinen Führerschein vorweisen konnte, wurde das Board zunächst sichergestellt. (az)
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Die Diskussion ist geschlossen.
Jetzt geht die Staatsgewalt schon gegen Einheimische Kinder vor. Am besten Vorbestrafen den Buben damit der ja nie einen guten Beruf lernen kann! Langsam aber sicher sag ich eins. Das ist nicht mehr mein Land!
Also ein Zwölfjähriger ist noch strafunmündig. Die von Ihnen befürcheten Folgen werden also nicht eintreten.
Aber vllt. bedenken Sie mal, wenn der Bengel mit diesem nicht zugelassenen Gerät Ihnen mit 14 Stundenkilometern gegens Schienbein oder noch besser gegens Auto donnert und dafür keiner haftet, ob Sie das dann so besonders begeisternd fänden.
Die Dinger sind nicht so ungefährlich wie sie aussehen.
https://www.heise.de/ct/artikel/Hoverboards-Gefaehrlicher-Spass-auf-zwei-Raedern-3147069.html
Ja Maja...Am besten alle Kinder in Watte einpacken damit ja jedes Sensible, Depressive individuum ja sicher fühlt! Haben Sie die News überhaupt richtig Gelesn???
Der Bub ist auf dem Gehweg gefahren!
Und den Bolizeibeamten fällt nix besseres ein als einen Bub auf dem Hoverboard auf einem Gehweg zu Lasern????
Gehts noch?
14 km/h sind auf dem Gehweg ganz schön schnell. In einer Spielstraße darf nur 7 km/h gefahren werden. Auch von Radfahrern. Auf einem Gehweg sind auch andere Verkehrsteilnehmer unterwegs, auf die es Rücksicht zu nehmen gilt.Da ist man mit einem relativ unkontrollierbaren Teil (haben Sie den Heise-Artikel überhaupt gelesen) schon eine Gefahr für andere.
Und wenn der Kamerad in ein dreiradfahrendes Kleinkind reinrauscht und dieses dann schwer verletzt oder gar tot ist, dann sind Leute wie Lukas Konsek die ersten, die öffentlich anprangern, warum so etwas nicht verhindert wurde.
(edit/ Nub. 7.2)