Zu unrecht Geld für Kinderwagen abkassiert
Angeklagte wird nach Internetdeal aber mangels Betrugsabsicht freigesprochen
„Betrug erfordert von vorneherein Absicht, und diese kann nicht nachgewiesen werden.“ – Mit dieser Begründung wurde eine 23-jährige Frau aus dem südlichen Landkreis von Amtsgerichtsdirektor Thomas Mayer in Neu-Ulm freigesprochen. Ihr war vorgeworfen worden, sie habe im Dezember 2013 per eBay-Kleinanzeige einen Kinderwagen um 100Euro zum Verkauf angeboten und diesen nach Erhalt des Geldes nicht geliefert.
Das gab die Mutter von zwei Kindern im Alter von vier und fünf Jahren auch mit großem Bedauern zu. Aber dann stellte sich in der Verhandlung immer mehr heraus, dass sie wohl gar nicht die Absicht hatte, ihre Kundin zu betrügen, da ihre Lebensverhältnisse mit dem von Richter Mayer gebrauchten Wort „prekär“ noch harmlos umschrieben sind.
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