Anlieger müssen für ihre Zufahrt selbst sorgen
Rat fällt einstimmig eine Grundsatzentscheidung. Aufträge zur Sanierung der ehemaligen Krone vergeben
Bei der jüngsten Sitzung der Gemeinderäte galt es unter anderem auch eine Grundsatzentscheidung zu fällen, wer für die Zufahrten an der Riedstraße in der westlichen Siedlung von Balzhausen zuständig ist. Außerdem wurden die wenigen Wortmeldungen aus der Bürgerversammlung besprochen und das weitere Vorgehen diskutiert.
Die westlich der Riedstraße gelegenen Grundstücke haben ihre Zufahrten, so Bürgermeister Daniel Mayer, über den in nördliche Richtung verlaufenden Entwässerungsgraben. Dieses Gewässer dritter Ordnung befindet sich auf gemeindlichem Grund und ist auch in deren Zuständigkeit. Die Auffahrten zu den Wohnhäusern sind mit großformatigen Rohren versehen. Über diesen Rohren ist oft nur eine schwache Schotterschicht aufgebracht oder ein Pflaster verlegt. Im vorliegenden Fall war dieses Rohr in seiner Substanz schlecht und der Bereich der Einfahrt ist eingebrochen und müsste erneuert werden. Der betroffene Anlieger wollte nun wissen, wer für die Zufahrt verantwortlich und die Kosten zuständig ist. Die Siedlung wurde größtenteils in den Fünfzigerjahren des letzten Jahrhunderts gebaut. Damals hat man keinerlei Regelung getroffen, wer die Kosten für Unterhalt oder eine notwendige Instandsetzung der Zufahrten aufbringen muss. Deshalb schlug die VG-Verwaltung vor, dies nun klar zu definieren und machte folgende Lösungsvorschläge: Die Verantwortlichkeit liegt beim Anlieger, bei der Gemeinde oder wird von beiden getragen.
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