Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Krumbach
  3. Balzhausen: Anlieger müssen für ihre Zufahrt selbst sorgen

Balzhausen
21.04.2016

Anlieger müssen für ihre Zufahrt selbst sorgen

Die Grundstücke westlich der Riedstraße von Balzhausen können nur über einen Entwässerungsgraben entlang dieser Straße erreicht werden. Die Einfahrten wurden nun in die Verantwortlichkeit der Anlieger übertragen.
Foto: Karl Kleiber

Rat fällt einstimmig eine Grundsatzentscheidung. Aufträge zur Sanierung der ehemaligen Krone vergeben

Bei der jüngsten Sitzung der Gemeinderäte galt es unter anderem auch eine Grundsatzentscheidung zu fällen, wer für die Zufahrten an der Riedstraße in der westlichen Siedlung von Balzhausen zuständig ist. Außerdem wurden die wenigen Wortmeldungen aus der Bürgerversammlung besprochen und das weitere Vorgehen diskutiert.

Die westlich der Riedstraße gelegenen Grundstücke haben ihre Zufahrten, so Bürgermeister Daniel Mayer, über den in nördliche Richtung verlaufenden Entwässerungsgraben. Dieses Gewässer dritter Ordnung befindet sich auf gemeindlichem Grund und ist auch in deren Zuständigkeit. Die Auffahrten zu den Wohnhäusern sind mit großformatigen Rohren versehen. Über diesen Rohren ist oft nur eine schwache Schotterschicht aufgebracht oder ein Pflaster verlegt. Im vorliegenden Fall war dieses Rohr in seiner Substanz schlecht und der Bereich der Einfahrt ist eingebrochen und müsste erneuert werden. Der betroffene Anlieger wollte nun wissen, wer für die Zufahrt verantwortlich und die Kosten zuständig ist. Die Siedlung wurde größtenteils in den Fünfzigerjahren des letzten Jahrhunderts gebaut. Damals hat man keinerlei Regelung getroffen, wer die Kosten für Unterhalt oder eine notwendige Instandsetzung der Zufahrten aufbringen muss. Deshalb schlug die VG-Verwaltung vor, dies nun klar zu definieren und machte folgende Lösungsvorschläge: Die Verantwortlichkeit liegt beim Anlieger, bei der Gemeinde oder wird von beiden getragen.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.