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Krumbach
29.01.2015

Duldung um zunächst drei Monate verlängert

Vor der Sitzung des Günzburger Kreistags am 17. Dezember 2014 im Kreisaltenheim in Burgau übergaben an Landrat Hubert Hafner Nathalie Tews und Maria Wagner vom Unterstützerkreis mit Gloria Yosores (alle von rechts) einen Datenträger mit zahlreichen Unterschriften einer Onlinepetition. Der Petitionsausschuss beschloss nun, dass sich erneut die Härtefallkommission mit dem Fall befassen soll.
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Vor der Sitzung des Günzburger Kreistags am 17. Dezember 2014 im Kreisaltenheim in Burgau übergaben an Landrat Hubert Hafner Nathalie Tews und Maria Wagner vom Unterstützerkreis mit Gloria Yosores (alle von rechts) einen Datenträger mit zahlreichen Unterschriften einer Onlinepetition. Der Petitionsausschuss beschloss nun, dass sich erneut die Härtefallkommission mit dem Fall befassen soll.
Foto: Bernhard Weizenegger

Keine Abschiebung von Gloria Yosores vor dem Entscheid der Härtefallkommission, sichert das Landratsamt zu.

Noch einmal eine Entscheidung in der Härtefallkommission, Zusicherung der Staatsregierung, dass eine Abschiebung der in Krumbach lebenden Philippinin Gloria Yosores und ihres Sohnes bis dahin unterbleiben werden: Das war bekanntlich das Ergebnis der Sitzung des Petitionsausschusses. Das Landratsamt hat die Duldung der beiden nun um drei Monate verlängert. Und es werde eine weitere Verlängerung geben, wenn es in der Härtefallkommission bis dahin noch zu keiner Entscheidung gekommen sei. Wie Landrat Hubert Hafner im Gespräch mit unserer Zeitung weiter erläuterte, sei dem Landratsamt noch nicht bekannt, wann die Härtefallkommission den Fall aufgreife. Nach Informationen unserer Zeitung könnte dies am 25. Februar der Fall sein. Der Härtefallkommission gehören keine Abgeordneten, sondern Vertreter externer Organisationen wie etwa der beiden Kirchen an.

Hafner zeigt sich „zufrieden“ mit der aktuellen Entwicklung: „Jetzt liegt die Entscheidung wieder in den Händen der Härtefallkommission und damit bei einer Instanz, die den humanitären Aspekten Rechnung tragen kann, denen das Landratsamt bisher nicht folgen durfte.“

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