Erschließungsbeiträge: Gericht gibt Gemeinde recht
Drei Grundstückseigentümer hatten gegen die Gemeinde Kammeltal geklagt. Doch das Verwaltungsgericht sieht die Lage wie die Kommune und das Landratsamt.
Er hatte es bereits geahnt: „Zu 100 Prozent verloren“, resümierte einer der klagenden Anlieger aus Goldbach am Donnerstag direkt nach der Verhandlung. Drei Grundstückseigentümer hatten das Vorgehen der Gemeinde infrage gestellt, Erschließungsbeiträge für den Ausbau der Bergstraße zu erheben und gegen bereits gezahlte Vorausleistungen geklagt. Am Freitag wurden die Klagen vom Verwaltungsgericht Augsburg dann abgewiesen. Nachdem das Landratsamt die Rechtmäßigkeit der Erhebung bereits bestätigt hatte, gab nun auch das Gericht der Gemeinde recht.
Aus Sicht der Anlieger hatte es sich beim Straßenausbau lediglich um Verbesserungen gehandelt, während die Gemeinde von einer Erstsanierung sprach. Und dabei werden Erschließungsbeiträge fällig. Das heißt, von den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke sind Abgaben zu entrichten, um den Anschluss ihres Grundes an Entwässerungssysteme und Energieversorgung zu finanzieren. Das erschien den Anliegern nicht logisch, hatten sie doch bereits jahrelang dort gewohnt, inklusive aller Anschlüsse und einer asphaltierten Straße. Die Gemeinde hielt dagegen, es habe sich bei der Bergstraße lediglich um ein Provisorium gehandelt, ein Vollausbau habe nie stattgefunden.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.