Kies für die Hütte
Gemeinderat erkennt Eigenleistung an
Bei der jüngsten Sitzung des Gemeinderats berichtete Bürgermeister Georg Duscher, dass in Sachen Umsatzsteuer für juristische Personen des öffentlichen Rechts ein neues Gesetz gilt, das auch die Gemeinde anzuwenden hat. Damit muss Aletshausen für alle Leistungen, die erbracht werden – außer der Trinkwasserwasser-Versorgung – Umsatzsteuer verlangen. Da diese Reform enorme Änderungen bei den Verwaltungen erfordere, sind diese aktuell nicht in der Lage, dies umzusetzen. Der Staat biete deshalb eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2020 an. Von da an soll die neue Regelung dann Anwendung finden. Einstimmig wurde dieser Beschluss für Aletshausen gefasst.
Beim Musikerheim in Gaismarkt wurde in Eigenleistung eine neue Hütte gebaut. Dazu wurden aus der gemeindlichen Kiesgrube 13 Kubikmeter normaler Kies und zehn Kubik gebrochener gebraucht. Nun reichten die Gaismarkter ein Gesuch ein, in dem sie um die kostenlose Überlassung des Baumaterials baten. Duscher war der Meinung, dass die Eigenleistung anerkennenswert sei und deshalb auch mit der Schenkung honoriert werden solle. Dies sah der Gemeinderat auch so.
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