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Gemeinderat
31.03.2015

Konzessionsabgabe wird teurer

Schwachlasttarif steigt für Stromkunden in Waltenhausen von 0,11 Cent auf 0,61 Cent

Es war ein langes Hin und Her, doch vor Kurzem kam von der „Innovativ GmbH“ in Nürnberg die Mitteilung, dass der Förderantrag für den Energienutzungsplan genehmigt werden könne. Bislang hatte die Förderstelle, trotz mehrfacher stichhaltiger Begründung, den Antrag aufgrund eines Angebotes der „Renergie Allgäu“ mehrfach abgelehnt. „Ich bin erleichtert, dass die Förderstelle mit dem vorliegenden Antrag einverstanden ist und nunmehr positiv entschieden hat“, sagte Bürgermeister Karl Weiß in der Gemeinderatssitzung. Die Voraussetzung, dass für einen Förderantrag bis 25000 Euro mindestens drei Angebote mit „regionaler Streuung“ vorliegen müssen, war mit vier Angeboten erfüllt. Weiß ist zuversichtlich, dass die Weiterleitung an die Bezirksregierung von der Förderstelle veranlasst wurde.

Des Weiteren musste sich der Rat mit einer Änderung des Wegenutzungsvertrags zwischen dem Überlandwerk Krumbach und der Gemeinde befassen. Weiß erklärte, dass durch die Anwendung eines sogenannten „Sockelbetrags“ der Gemeinde künftig ein finanzieller Nachteil entstehen würde. Die Konzessionsabgabe, die ursprünglich in jeder Stromabrechnung bei allen Stromkunden enthalten ist, fließt im Rahmen des Wegenutzungsvertrags wieder an die Gemeinde zurück. Bisher waren im Haushaltsplan für die Position rund 12500 Euro eingeplant. Mit der neuen Regelung kann der Betrag, entsprechend der neuen Berechnung, erhöht werden. Im Klartext sieht es so aus, dass Stromkunden für die Konzessionsabgabe im Schwachlasttarif künftig 0,61 Cent je Kilowattstunde statt 0,11 Cent bezahlen. Der „Sockelbetrag“ fällt weg, sodass für den Strom, der nicht als Schwachlaststrom geliefert wird, in Zukunft 1,32 Cent je Kilowattstunde anfallen.

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