Auch für Gnadenpferde gilt das Recht
Zwei Pensionspferdehalter kämpfen vor dem Verwaltungsgericht vergeblich darum, einen Stall bauen zu können. Ihr Problem ist unter anderem, dass sie nicht mehr die Jüngsten sind.
Am Ende zählte das Recht, Gnade ließ das Landratsamt nicht mehr walten: Damit können zwei Pensionspferdehalter ihren Nebenerwerbsbetrieb bei Oberbergen nicht wie gewünscht um einen Stall für Klein- und Gnadenpferde erweitern. Im Raum steht zudem, dass sie auch ihre bisherigen Gebäude abbrechen müssen, da das Landratsamt bereits vor Jahren eine diesbezügliche Beseitigungsanordnung erlassen hat. Die Angelegenheit wurde jetzt vor dem Verwaltungsgericht in München verhandelt.
Dort hatten die Pferdehalter gegen das Landratsamt geklagt, um doch noch eine Genehmigung zu bekommen, ihren Betrieb um einen offenen Boxenlaufstall erweitern zu dürfen. Das Landratsamt hatte diesen Antrag abgelehnt. Für einen solchen Bau im Außenbereich hätten die Pferdehalter eine Bestätigung des Landwirtschaftsamtes vorlegen müssen, dass sie einen baurechtlich privilegierten landwirtschaftlichen Betrieb haben. Eine solche Privilegierung wurde jedoch nicht festgestellt.
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