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Landesentwicklungsplan
23.11.2016

Der Schutz des Denklinger Bodens

Ist eine Stellungnahme nötig oder nicht? Darüber scheiden sich am Ratstisch die Geister

Wichtige Grundsätze und Ziele, wie sich das Land Bayern weiter entwickeln soll, werden im Landesentwicklungsplan (LEP) festgeschrieben. Der aktuell gültige LEP stammt aus dem Jahr 2013. Jetzt gibt es eine Teilfortschreibung, zu der Kommunen Stellung nehmen konnten. So auch die Gemeinde Denklingen, die darüber in der jüngsten Gemeinderatssitzung zu befinden hatte.

Nach den Vorstellungen von Bürgermeister Michael Kießling hätte man auf eine Stellungnahme verzichten können. Grund: Die Stellungnahme des Bayerischen Gemeindetages decke sich mit den Vorstellungen der Gemeinde. Rat Stephan Egner stellte den Antrag zur Geschäftsordnung, trotzdem eine Stellungnahme abzugeben. In der solle verdeutlicht werden, dass der Kritikpunkt zur nicht mehr zeitgemäßen „Systematik der zentralen Orte“ von der Gemeinde Denklingen ebenso gesehen werde.

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