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Diessen
21.03.2017

Eine sagenhafte Location

Dieses Gewächshaus für eine Obstbaum-Edelreiserzucht ist seit Langem ein Zankapfel.
Foto: Gerald Modlinger

Warum die Marktgemeinde Dießen in St. Martin in Hädern hart bleibt. Der nächste Rechtsstreit ist schon in Sicht

Der Bebauungsplan für ein Sondergebiet in St. Martin in Hädern südlich von Dießen biegt zwar inzwischen in die Zielgerade ein, ein Ende des Streits zwischen der Marktgemeinde und dem Grundstückseigentümer dürfte damit allerdings nicht zu erwarten sein. Nach Lage der Dinge werden sich beide Parteien in nächster Zukunft wieder vor dem Verwaltungsgerichtshof sehen. Der Grundstückseigentümer hat im Rahmen der Auslegung des Planentwurfs schon angekündigt, den Bebauungsplan per Normenkontrolle gerichtlich überprüfen zu lassen. Der Bau- und Umweltausschuss zeigte sich davon jedoch erneut unbeeindruckt. Die mittels Rechtsanwalt vorgetragenen Einwände gegen die Planung wurden praktisch nicht berücksichtigt. Lediglich Viehunterstände und Weidezäune gestand der Bauausschuss dem Grundstückseigentümer jetzt noch zusätzlich zu.

Diese Konzession dürfte für den Grundstückseigentümer freilich nicht wirklich relevant sein, wie aus seiner Stellungnahme hervorgeht. Darin wird zunächst infrage gestellt, ob ein Bebauungsplan überhaupt erforderlich ist. Denn die Gemeinde verfolge damit ausschließlich das Ziel, den Grundstückseigentümer und seinen landwirtschaftlichen Betrieb zu schädigen: Dem Gartenbaubetrieb würden keinerlei Entwicklungsmöglichkeiten eingeräumt, für eine vorhandene Scheune werde kein Baurecht festgesetzt und auch ein Austragshaus werde verwehrt. Auch die Genehmigung des größer als zunächst genehmigt gebauten Gewächshauses werde nach dem Bebauungsplan unmöglich gemacht.

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