Gewerbe im Wohngebiet
Gemeinderat beschließt Änderung wegen Eresing West I
Eresing In mehreren Eresinger Wohngebieten soll es künftig auch erlaubt sein, sogenannte „nicht störende Gewerbe“ auszuüben. Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen, den Bebauungsplan „Eresing West I“ zu ändern. Anlass dafür ist, weil auf einem der Grundstücke bereits eine gewerbliche Nutzung stattfindet. Laut Bürgermeister Josef Loy handelt es sich dabei um den Vertrieb von Labor- und Medizintechnik, was unter den Begriff „nicht störendes Gewerbe“ falle und in allgemeinen Wohngebieten ausnahmsweise zugelassen werden könne.
Nicht störend?
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