Im Rechtsstaat gibt es keine Selbstjustiz
55-jähriger Vermieter sperrt vierköpfige Familie aus. Späte Einsicht im Gerichtssaal
Während seine Mieter in Urlaub waren, wechselte ein 55-jähriger Mann in seinem Haus in beiden Eingängen eigenhändig das Türschloss aus. Die vierköpfige Familie, darunter zwei Kinder, war fassungslos. Sie standen bei ihrer Rückkehr von einer Reise nach Ungarn zu nachtschlafender Zeit plötzlich auf der Straße – und wussten nicht wohin. Wegen dieses Vorfalls am 19. März musste sich der Mann jetzt vor dem Landsberger Amtsgericht verantworten. Nötigung wurde ihm zur Last gelegt.
Der 55-Jährige stritt dabei in der Hauptverhandlung lange Zeit viele Vorwürfe ab. Sehr gesprächig war er dabei allerdings auch nicht: „Ich sage nichts, denn ich habe nichts gemacht“, so sein erster Satz vor den Versammelten. In der Anklageschrift stand aber etwas ganz was anderes: Der Beschuldigte aus einer Gemeinde im Landkreis soll die Familie ausgesperrt haben, um sie loszuwerden. Diesen Vorwurf wies er zunächst zurück. Er habe das gemacht, da 2016 eine Reihe von Mietrückständen aufgelaufen sein sollen. Die Kaution, drei Monatsmieten, sei auch nicht bezahlt worden. Deswegen habe er zwei Türschlösser gekauft und diese eingebaut.
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