Mit Taschenlampe zugeschlagen
Der Angeklagte war sich offenbar keiner Schuld bewusst. „Eine Taschenlampe ist doch kein gefährliches Werkzeug“, meinte der 61-Jährige in der Verhandlung vor dem Amtsgericht in Landsberg.
Besagte Taschenlampe hatte er im November einem 41 Jahre alten Mann auf den Hinterkopf geschlagen. „Selbst ein Kugelschreiber kann im Einzelfall ein gefährliches Werkzeug sein. Es kommt immer darauf an, wie was eingesetzt wird“, sagte Richter Alexander Kessler und verurteilte den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je zehn Euro.
Damit war der Mann „völlig zufrieden“. Es schien, als würde er dem Richter am liebsten um den Hals fallen. Denn der Strafbefehl, der ihm zunächst ins Haus geflattert war, lautete auf 120 Tagessätze zu 30 Euro, also auf 3600 Euro. Dagegen hatte er Einspruch erhoben. Und warum war es an dem Abend im November an einem Verbrauchermarkt in Landsberg zu der Auseinandersetzung gekommen?
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