Regierung und Fischer verhandeln wieder
Das Verwaltungsgericht sieht keinen juristischen, sondern allenfalls eine politischen Weg zur Lösung des Kormoranproblems am Ammersee.
Der Kormoran am Ammersee wird weiter für lebhafte Debatten sorgen: Die heutige Verhandlung zu diesem Thema vor dem Verwaltungsgericht München ist ohne greifbares Ergebnis geblieben. Auf Antrag der Fischereigenossenschaft, die gegen einen 2009 erlassenen Kormoran-Bescheid der Regierung von Oberbayern klagte, vertagte die elfte Kammer unter dem Vorsitz von Volker Berberich die Verhandlung. In den nächsten Monaten sollen beide Seiten wieder darüber verhandeln, wie die Schäden, die der Kormoran der Fischerei zufügt, verringert werden können.
Wenngleich die Klage gegen die bisher von der Regierung gestatteten Bekämpfungsmaßnahmen (die den Fischern nicht ausreichen) gestern ohne Erfolg blieb, zeigte sich der Vorsitzende der Genossenschaft, Dr. Bernhard Ernst, zufrieden: „So weit waren wir noch nie.“ Er hob dabei hervor, dass das Gericht durchaus die Schäden erkenne, die den Berufsfischern entstünden.
Ob freilich ein Weiterverfolgen der Klage etwas brächte, ist zweifelhaft. Das deutete der vorsitzende Richter Volker Berberich mehrfach an: „Ich habe das dumpfe Gefühl, dass wir das nicht auf der juristischen Ebene, sondern nur politisch lösen können.“ Das Hindernis, auf das die Fischer dabei stoßen, ist, dass es wohl keine hinreichenden Gemeinwohlgründe gebend dürfte, die weitreichende Ausnahmen von den am Südufer geltenden Natur- und Vogelschutzbestimmungen rechtfertigen. Zum Gemeinwohl könnten nicht nur die wirtschaftlichen Einbußen und das gefährdete Kulturgut Binnenseefischerei gezählt werden, sondern auch der Kormoran, signalisierte Berberich.
Ausgangspunkt der Klage war ein Bescheid der Regierung von 2009, der eine eingeschränkte Jagd auf den Kormoran erlaubt. Eine anschließend erlassene Allgemeinverfügung erweiterte die Jagdmöglichkeiten dann nochmals geringfügig. Der Hauptforderung der Fischer, die Kormorane auch durch die Bejagung in seiner Brutkolonie im Vogel- bzw. Naturschutzgebiet am Ammersee-Südufer von derzeit knapp 100 auf zehn Brutpaare zu reduzieren, wurde jedoch nicht entsprochen. Doch nur diese Komponente, so verdeutlichten die Fischer nochmals, führe wirklich zu einer Verminderung der Schäden.
Dass das Schutzgebiet bei der Kormoranjagd weiterhin außen vor bleiben soll, leuchtete den Fischern zwar nicht ein, wie deren Chef Bernhard Ernst sagte: „In der Vogelfreistätte findet ja sonst auch ganz normale Jagd statt.“ Nach kurzer Beratung gingen die Fischer aber auf die Gesprächsappelle des Gerichts ein. Allerdings müsse die verstärkte Jagd spätestens bis Januar 2012 auch losgehen.
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