Und wieder wartet bürokratischer Aufwand
EU-Kommission befasst sich derzeit mit einer neuen Düngeverordnung. Viele Änderungen sind ab 2017 zu erwarten
Die Düngeverordnung, durch die geregelt wird, wann und in welchem Umfang Landwirte Dünger ausbringen dürfen, wird derzeit überarbeitet. Beim Landsberger Praxistag in der Landmaschinenschule sprach Dr. Matthias Wendland vom Institut für Ökologischen Landbau, Bodenkultur und Ressourcenschutz über den aktuellen Stand der Novellierung. Der jüngste Entwurf von Mitte Dezember 2015 sei an eine EU-Kommission notifiziert, möglicherweise könne bis Ende 2016 mit einer neuen Verordnung gerechnet werden.
Darin werde beispielsweise der Düngebedarf geregelt, der nach ertrags- und schlagspezifischen Sollwerten zu ermitteln sei. Faktoren bei der Stickstoffzuführung sind laut Wendland die entsprechende Kultur und das Ertragsniveau im dreijährigen Mittel. Bei der Phosphatzufuhr sei vorgesehen, dass der zulässige Überschuss ab 2018 auf 10 Kilogramm pro Hektar reduziert wird (derzeit 20 Kilogramm) und eingehalten werden muss. Unterversorgte Flächen könnten nicht mehr aufgedüngt werden, was allen fachlichen Grundsätzen widerspreche. Anfallende Wirtschaftsdünger müssten dann möglicherweise abgegeben, veräußert werden.
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