Wie weit muss der Ensembleschutz gehen?
Genehmigungsverfahren für Mobilfunkmasten soll im Stadtrat entschieden werden
Landsberg Wo beginnt der Ensembleschutz in der Landsberger Innenstadt, und wo hört er auf? Was darf man dort errichten, und was auf keinen Fall? Diese Frage hatte der Bau- und Umweltausschuss am Mittwochabend zwar nicht zu klären, doch wird er sich beziehungsweise der Stadtrat sich darüber zu unterhalten haben, ob die beiden Sendemasten auf dem Dach des Mehrgenerationenhauses an der Lechstraße – im Bereich des Ensembleschutzes – eigentlich rechtmäßig errichtet worden sind und dort künftig auch bleiben können.
Claus Müller, Leiter des Bauordnungsreferates, machte den Mitgliedern des Bauausschusses deutlich, dass laut Bauordnung solche Antennenanlagen, wenn die Masten nicht höher als zehn Meter sind, verfahrensfrei, also genehmigungsfrei sind. Die einzige Möglichkeit, sofern gewünscht, gegen die Antennen etwas zu erreichen, sei über den Ensembleschutz. Als Grenze für die Innenstadt gilt nämlich die Lechstraße. Die Awo liegt innerhalb dieses sensiblen Bereichs, das Sozialzentrum St. Martin auf der gegenüberliegenden Straßenseite zum Beispiel nicht mehr.
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