Zahlen nur mit Bauprogramm
Bescheide kommen frühestens, wenn 25 Prozent der Projekte verwirklicht sind
Wenn Fahrbahnen und Gehwege ausgebaut oder neue Straßenlampen aufgestellt werden, dann werden in vielen Gemeinden auch die Anlieger zur Kasse gebeten, so ist das in einer Straßenausbaubeitragssatzung geregelt. Eine solche Satzung gibt es auch in Scheuring und vor diesem Hintergrund hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung ein auf rund 15 Jahre angelegtes Bauprogramm für die Hauptstraße verabschiedet. Das ist nämlich in diesem Fall die zweite Voraussetzung, Straßenausbaukosten umzulegen.
Ausgelöst wurde die Sache, als der Gemeinderat 2011 beschloss, den Gehweg an der Hauptstraße, der bislang auf Höhe der Hausnummer 71 geendet hatte, bis zur Einfahrt ins Gewerbegebiet zu verlängern, erklärt Bernd Zeisberger, der Geschäftsstellenleiter in der Verwaltungsgemeinschaft Prittriching. Rund 170 Meter ist seither der Gehweg länger. Die Baukosten dieser Einzelmaßnahme nach Ausbaubeitragssatzung umzulegen ging jedoch so einfach nicht, bedeutete die Rechtsaufsicht im Landratsamt der Gemeinde. Die Hauptstraße – sie ist knapp zwei Kilometer lang – sei als eine Anlage zu betrachten, um einzelne Ausbaumaßnahmen abzurechnen, müsse die Gemeinde ein Bauprogramm vorweisen. Dieses wurde nun beschlossen. Es führt als künftige Vorhaben praktisch alle Gehwegabschnitte auf, die mehr als 25 Jahre alt sind, und von denen anzunehmen ist, dass sie in den nächsten 15 Jahren erneuert werden müssen, wobei einfache Instandsetzungen ohne qualitative Verbesserung ohnehin nicht umlagefähig sind, erklärt Zeisberger. Konkret seien jedoch noch keine weiteren Baumaßnahmen absehbar, das Konzept sei auch nicht in Stein gemeißelt. Es könnten Maßnahmen ergänzt wie verschoben werden.
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