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Kreispolitik
29.12.2011

CSU beschwert sich bei Regierung über Landrat

Franz Mutzel

Aufsichtsbehörde sieht keinen Anlass zur Beanstandung

Mindelheim Mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde und einer Eingabe haben Kreisrat Franz Mutzel und die CSU-Fraktionsvorsitzende im Kreistag, Roswitha Siegert, die Sitzungsführung von Landrat Hans-Joachim Weirather (Freie) im Personalausschuss aufs Korn genommen. Die Regierung von Schwaben sieht allerdings keine Veranlassung, Weirather zu kritisieren.

Wie Franz Mutzel auf Anfrage der Mindelheimer Zeitung sagte, seien es zwei zeitlich weit auseinanderliegende Vorgänge gewesen, die er zum Anlass für sein Schreiben an die Regierung genommen hat. Roswitha Siegert sei unabhängig von ihm in derselben Angelegenheit bei der Regierung von Schwaben vorstellig geworden.

Am 10. Mai 2010 hat der Landrat laut Mutzel in einer nicht öffentlichen Personalausschusssitzung eine Abstimmung mit sieben gegen sechs Stimmen zu seinen Gunsten gewertet, obwohl anders herum abgestimmt worden war. Franz Mutzel habe daraufhin einen Antrag zur Geschäftsordnung gestellt, dem der Landrat auch nachgekommen sei. Also wurde noch einmal abgestimmt. Das Ergebnis bestätigte Mutzel. In einer zweiten Sitzung am 28. September 2011, ebenfalls im Personalauschuss, habe Kreisrat Ludwig Haisch einen Antrag gestellt, den der Landrat überhört hatte oder überhört haben wollte. Alle sechs Kreisräte der CSU hätten den Antrag klar vernommen, betonte Mutzel.

Es war darin um Höhergruppierungen von Mitarbeitern des Landratsamtes gegangen. Alle anderen inklusive der Protokollführerin und der Vertreter der Verwaltung hatten von dem Antrag offenbar nicht mitbekommen. Das Vorgehen der CSU bedeutete aber kein Misstrauen gegenüber der Protokollführerin.

Die Regierung teilte zu den Vorgängen auf Nachfrage mit, es seien in zwei Sitzungen Vertagungsanträge nicht berücksichtigt worden. Außerdem sei in einer schon länger zurückliegenden Ausschusssitzung ein Abstimmungsergebnis fehlerhaft festgestellt worden.

„Unter Einbeziehung einer Stellungnahme des Landratsamtes sowie der Sitzungsprotokolle kam die Regierung zum einen zum Ergebnis, dass keine förmlichen Vertagungsanträge vorlagen.

Zum anderen sei das betreffende Abstimmungsergebnis zwar zunächst fehlerhaft festgestellt worden. Dies sei jedoch nach einem entsprechenden Hinweis eines Ausschussmitglieds unmittelbar danach durch eine erneute Abstimmung korrigiert worden. „Aus Sicht der Regierung besteht daher keine Veranlassung zur Beanstandung der Sitzungsführung.“

Landrat Weirather mochte den Vorgang nicht weiter öffentlich kommentieren. (jsto)

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