Wer kommt für den Schaden auf?
Was ist, wenn ein Rauchmelder einen Fehlalarm auslöst, während der Hausbesitzer verreist ist? Kreisbrandrat Alexander Möbus hat die ernüchternde Antwort.
Die Tücke liegt im Detail. Seit 1. Januar sind Rauchmelder in bewohnten Räumen Pflicht, egal ob sie selbst genutzt oder vermietet sind. Was aber geschieht, wenn ein Rauchmelder bei Abwesenheit des Hausbesitzers beziehungsweise Mieters einen Fehlalarm auslöst? Wer kommt für einen Schaden auf, den möglicherweise die Feuerwehr verursacht in der Annahme, dass ein Feuer zu löschen sei?
Kreisbrandrat Alexander Möbus sagt, sollte Rauch zur Auslösung des Rauchwarnmelders geführt haben, gibt das Gerät einen Dauerton ab. Bevor die Feuerwehr eine Tür gewaltsam öffnet, werden die Helfer eine „Riechprobe“ vornehmen, um so festzustellen, ob es tatsächlich brennt. Auch werde man versuchen, über Fenster oder Balkone Einblick in die Wohnung zu bekommen.
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